20. März 2019
Anlässlich des Antrags auf eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht zu Wahlrechtsausschlüssen von Menschen mit Behinderungen erklärt Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin:
Wir haben heute gemeinsam mit den Fraktionen Die Linke und FDP eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts beantragt, damit Menschen mit Behinderungen in Vollbetreuung nicht von der Europawahl ausgeschlossen werden.
Gegenstand des Verfahrens sind Normen des Europawahlgesetzes, die einen solchen Ausschluss vorsehen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch vor wenigen Wochen gleichlautende Regelungen für Bundestagswahlen für verfassungswidrig und diese für unanwendbar gehalten, weil sie unrechtmäßig in die Gleichheit der Wahlberechtigten eingreifen. Der Ausübung des aktiven Wahlrechtes der betroffenen Menschen stehen dabei keinerlei technische Hindernisse entgegen, wenn das Bundesverfassungsgericht bald entscheidet. Die Grundsätze unseres Wahlsystems werden in keiner Weise beeinträchtigt, wenn verfassungswidrige Wahlrechtsausschlüsse nicht angewandt werden und den Geboten der Verfassung genüge getan wird.
Dieser Schritt wäre nicht notwendig gewesen, wenn Union und SPD bei den verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüssen nicht monatelang untätig geblieben wären. Union und SPD haben das parlamentarische Verfahren, das eine rechtzeitige Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse vorsah, über Monate blockiert und selbst außer unverbindlichen Anträgen nichts vorgelegt.
Die einstweilige Anordnung finden Sie hier.