Pakt für lebenswerte Regionen – Gleichwertige Lebensverhältnisse für alle

22. März 2019

Fraktionsbeschluss der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 19.02.2019

Die Lebensverhältnisse in unserem reichen Land sind alles andere als gleich. Es gibt Städte und Regionen, die wachsen während andere Probleme haben attraktiv und lebenswert zu bleiben und in Versorgungsangebote zu investieren, die Menschen und Unternehmen zum Bleiben bewegen. Neben wirtschaftlich starken ländlichen Regionen gibt es abgelegene Landstriche, die unter Abwanderung leiden. Hier zieht es vor allem junge Menschen in die Städte.

Für strukturschwache städtische und ländliche Regionen, die unter dem demografischen Wandel leiden, wird es immer schwieriger ihren Bürgerinnen und Bürgern eine verlässliche, gute und allgemein zugängliche „Daseinsvorsorge“ wie Schulen, Kitas, Busse, Gesundheitszentren, Kultureinrichtungen und vieles mehr zu gewährleisten. Viele Menschen fühlen sich alleingelassen.

Diese Entwicklung ist auch eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie muss gestoppt werden. Wir wollen den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Teilhabe und Beteiligungsmöglichkeiten aller Bürgerinnen und Bürger an unserem Gemeinwesen stärken. Unser Ziel ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse für alle herzustellen. Dazu braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern in einem „Pakt für lebenswerte Regionen“ .

Die Idee: 

Bund und Länder

  1. geben gemeinsam mit dem Bund-Länder-Programm „Gleichwertige Lebensverhältnisse für alle“ gezielt den Regionen, die heute mit großen Versorgungsproblemen zu kämpfen haben, Mittel und Gestaltungsmöglichkeiten, ihre Infrastrukturprobleme zu lösen und ihre Entwicklung wieder selbst in die Hand zu nehmen;
  2. schaffen überall im Land in zentralen (Daseins-)Vorsorgebereichen eine „Räumliche Grundsicherung“ mit Standards, die vorgeben, welche Angebote überall vorliegen müssen z.B. für schnelles Internet und für gemeinschaftliche Mobilität

Ziel ist, allen Menschen faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe zu geben und den Zugang zu guten und bezahlbaren Versorgungsangeboten und Dienstleistungen zu gewährleisten, egal ob sie in der Stadt oder auf dem Land wohnen, in wohlhabenden oder strukturschwachen Regionen.

Um dies finanzieren zu können, müssen wir unser Grundgesetz ändern. Wir fügen den schon bestehenden Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern für Wirtschaft und Landwirtschaft, eine neue Gemeinschaftsaufgabe hinzu: Die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge

  1. Gleichwertige Lebensverhältnisse – Zusammenhalt und Teilhabe schaffen

Viele Bürgerinnen und Bürger lieben ihre Heimat, packen etwas an, und spüren gleichzeitig wie Versorgungsangebote in ihrer Region immer mehr zurückgehen: fehlende Bildungs- und Kulturangebote, eine schlechte Erreichbarkeit und Anbindung an Zentren oder eine unzureichende gesundheitliche Versorgung. Ihre Regionen haben oft auch mit hoher Arbeitslosigkeit, geringem Einkommen, niedrigen Immobilienpreisen und der Abwanderung jüngerer Menschen zu kämpfen. Das Gefühl mancher Menschen in den betroffenen Regionen, nicht gehört zu werden, hat Auswirkungen auf den Zusammenhalt.

Die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen geht immer weiter auseinander. Das liegt auch an der ungleichen Finanzsituation von Ländern, die ihre Städte und Gemeinden finanziell ausstatten müssen.Den Kommunen fehlen 159 Milliarden Euro, um ihre Schulen, Brücken, Theater und Schwimmbäder zu sanieren, obwohl die Kommunen bundesweit durchschnittlich eine gute Haushaltslage haben. Gerade den Gemeinden, die nicht boomen, und denen der Nachwuchs fehlt, fehlen auch Gelder, um positive Entwicklungen anzustoßen. Nicht selten sind engagierte, ehrenamtliche Kommunalpolitiker*innen sind frustriert, weil sie kaum Gestaltung- und Handlungsspielräume sehen. Gerade Kommunen in finanziellen Notlagen brauchen unsere Unterstützung. Dazu fordern wir seit Jahren eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen, und Finanzmittel des Bundes für ihre sozialen Aufgaben und zum Abbau ihrer seit Jahrzehnten aufgehäuften Schulden. Das muss jetzt endlich angepackt werden! Auch wenn wir wissen, dass es nicht reicht, um strukturschwache Regionen zu stärken.

Unsere Verfassung fordert „gleichwertige Lebensverhältnisse“. Aber unsere politische Ordnung ist nicht darauf ausgelegt. Vielfalt und Unterschiedlichkeit sind Ausdruck der eigenen demokratischen Legitimation von Ländern und Kommunen. Aber es gibt Unterschiede in den Lebensverhältnissen, die den Zusammenhalt unseres Landes und die Chancengleichheit so beeinträchtigen, dass eine neue Verständigung auf „gleichwertige Lebensverhältnisse“ im ganzen Land geboten ist. Für die Teilhabe an einem selbstbestimmten Leben – in gleichwertigen Lebensverhältnissen – sind Grundvoraussetzungen wie funktionierender öffentlicher Nahverkehr, schnelles Internet, Kinderbetreuung, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, Gesundheitsversorgung und Pflege sowie andere Dienste der Daseinsvorsorge ebenso zentral, wie die Möglichkeit, dieses Leben mit eigenen Anstrengungen zu verbessern.

Wenn eine solche Grundversorgung nicht ausreichend vorhanden ist, wächst auch Wirtschaft und Innovation nicht. Denn die regionale Konkurrenz nimmt zu und Daseinsvorsorge – als Lebensqualität und Angebot der Region – gewinnt als Standortfaktor an Bedeutung. Sie wird zum Schlüsselfaktor für die Entwicklung von Regionen.

2. Neustart in der Förderpolitik

Für gleichwertige Lebensverhältnisse gibt es schon heute vielfältige Finanzhilfen und Fördermittel. Doch gerade in der Förderpolitik drohen ab 2020 empfindliche Einschnitte: Die Schuldenbremse der Länder greift und der Solidarpakt II läuft aus. Zudem wird ab 2021 der förderpolitische Handlungsspielraum durch den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union (2021 bis 2027), also durch eine Kürzung der EU-Fördermittel deutlich eingeschränkt werden. Am Ende können der Regionalförderung Milliarden in der Kasse fehlen. Das führt zu dringendem Handlungsbedarf!

Union und SPD verschieben das Problem vor allem in Kommissionen. Dazu gehören die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, kurz Kohlekommission und vor allem die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Doch es eilt, wir brauchen keine Absichtserklärungen, sondern konkrete Konzepte und Finanzmittel, die einen echten Neustart in der Förderlandschaft ermöglichen.

Darüber hinaus ist das bestehende Fördersystem reformbedürftig, weil es nicht zielgenau fördert. Die vielen Förderprogramme von EU, Bund und Ländern kommen oft nicht dort an, wo sie am Dringendsten gebraucht werden. Der Mittelabruf ist gerade in strukturschwachen Räumen schlecht. Es fehlt an Planungspersonal und einer kontinuierlichen Förderstrategie jenseits von Modellprojekten.

Insbesondere die Förderung von Daseinsvorsorge-Infrastrukturen fehlt. Sie fällt weitgehend in die Zuständigkeit der Länder. Die beiden zentralen Bund-Länder-Programme der Regionalförderung – die Gemeinschaftsaufgaben GRW und GAK – sind stark an Einzelthemen und Akteuren, nämlich der Förderung von Wirtschaft (GRW) bzw. von Landwirtschaft und Küstenschutz (GAK) ausgerichtet und werden vor allem von wirtschaftsstarken Bundesländern ausgeschöpft.

Eine Erweiterung der GAK - Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz um „ländliche Räume“ – wie sie die Bundesländer fordern – ist sinnvoll, greift aber zu kurz. Strukturschwäche findet sich sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen. Auch altindustriell geprägte Stadtregionen z.B. des Saarlandes und des Ruhrgebietes haben Probleme eine Grundversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Strukturschwache Räume brauchen eine eigenständige Förderung, die gezielt mehr als nur die wirtschaftliche Entwicklung unterstützt.

Das zeigt sich auch in Ostdeutschland, wo es auch 29 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht gelungen ist, die flächendeckende Strukturschwäche maßgeblich abzubauen und die Annäherung an die Wirtschaftskraft der westdeutschen Bundesländer zu erreichen. Um eine Region zu stabilisieren, braucht es neben der Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung auch Rahmenbedingungen, die Menschen dazu bringen, sich in einer Region auch zu Hause zu fühlen. Das ist übertragbar auf alle strukturschwachen Räume in Stadt und Land, in Ost und West.

Bund, Länder und Kommunen dürfen deshalb nicht länger auf die Zuständigkeit des jeweils anderen verweisen. Um die Handlungsmöglichkeiten dafür vor Ort deutlich zu verbessern, benötigen Bund und Länder ein neues, gemeinsames Finanzierungsinstrument, das

Bund-Länder-Programm „Gleichwertige Lebensverhältnisse für alle“.

Dieses Programm soll:

  • Strukturen bereit stellen, die den Mittelabruf der bestehenden Fördermöglichkeiten verbessert und
  • (Daseins-)Versorgungsangebote fördern, die bislang weder über die GAK noch über die GRW förderfähig, aber notwendig für das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse sind.

Im Einklang mit den kooperativen föderalen Elementen unseres Grundgesetzes schaffen wir dafür die verfassungsmäßige Rechtsgrundlage, die

Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“ (GRD)

Sie kann durch eine Grundgesetzänderung in Artikel 91a Grundgesetz verankert werden, in Ergänzung und nach dem Vorbild der beiden schon bestehenden Gemeinschaftsaufgaben GRW und GAK. Ebenso wollen wir analog zur GRW und GAK einen Bund-Länder-Planungsausschuss für diese neue Gemeinschaftsaufgabe einrichten, der einen eigenen Rahmenplan für die GRD, und insbesondere das Bund-Länder-Programm „Gleichwertige Lebensverhältnisse für alle“ entwickelt.

3. Das Bund-Länder-Programm „Gleichwertige Lebensverhältnisse für alle“: Mittel, Macht und Möglichkeiten - „Empowerment“ für strukturschwache Regionen

Die Idee: Das Bund-Länder-Programm „Gleichwertige Lebensverhältnisse für alle“

  • ist ein Neustart in der Förderpolitik und eine Abkehr von klassischer Gießkannenförderung,
  • fokussiert auf Strukturschwäche in Regionen, auf dem Land und in der Stadt,
  • fördert den Mittelabruf, schafft Planungssicherheit, ist unbürokratisch und langfristig angelegt,
  • fördert Investitionen für lebenswerte und bezahlbare (Daseins-) Versorgungsangebote dort, wo bestehende Programme nicht greifen,
  • ergänzt, ist zusätzlich zu bestehenden Förderlinien von Bund, Ländern und EU,
  • wird regelmäßig evaluiert und angepasst, für einen dynamischen Entwicklungsprozess und eine effektive Mittelvergabe ,
  • fördert die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen auf regionaler Ebene und die bürgerorientierte Zusammenarbeit auf Grundlage von Beteiligungsprozessen,
  • stärkt die kommunale Selbstverwaltung und lokale Demokratie

3.1 Über eine Milliarde Euro im Jahr für regionale Impulsprozesse

Das neue Programm soll in einem ersten Schritt mit 550 Millionen Euro von Seiten des Bundes ausgestattet werden. Durch die Ausgestaltung als Gemeinschaftsaufgabe und die anteilige Finanzierung durch die Länder stünde so insgesamt ein Budget von 1,1 Milliarden Euro im Jahr  zur Verfügung. Daraus werden eine Kompetenzagentur für Investitionen, Regionalmanagements vor Ort und regionale Impulsbudgets finanziert.

3.2 Kompetenzagentur für Förderpolitik und Investitionen:
Planungskapazitäten schaffen – Mittelabruf verbessern

Die Gestaltung von Modernisierungsprozessen in strukturschwachen Regionen ist anspruchsvoll: Von der Erarbeitung konkreter Entwicklungsziele, der Erstellung von förderbaren Konzepten und der Abwicklung geförderter Projekte über eine Bürgerbeteiligung und eine interkommunale oder regionale Abstimmung. Die Förderlandschaft ist an vielen Stellen unübersichtlich und personelle Kapazitäten um Fördermittel auszuschöpfen sind vielerorts nicht ausreichend vorhanden. Gerade in strukturschwachen Regionen sind die Kommunalverwaltungen oft ausgedünnt und auf die Erledigung der Pflichtaufgaben reduziert.

Damit Fördermittel dort hinfließen, wo sie besonders dringend gebraucht werden, schlagen wir eine Kompetenzagentur für Investitionen von Bund und Ländern vor, ausgestattet mit dezentralen Anlaufstellen. Sie soll den Kommunen helfen, Planungs- und Umsetzungsprozesse zu stärken. Alle Kommunen sollten unabhängig von ihrer Finanzkraft, Größe und ihren Kapazitäten, Zugang zu einer solchen Kompetenzagentur haben und von ihrem Know-How profitieren können.

Ziel ist es, einen Ansprechpartner für Kommunen zu etablieren, der in Fragen der Förderpolitik gezielt Auskunft geben und somit den Mittelabfluss verbessern kann. Darüber hinaus soll an dieser Stelle die Arbeit der im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe entstehenden Regionalmanagements zusammengeführt und koordiniert werden.

3.3Förderregionen identifizieren – Gestaltungsräume eröffnen

Auswahl der Förderregionen

Förderpolitik geschieht hierzulande allzu oft nach dem Gießkannenprinzip. Die neue Gemeinschaftsaufgabe soll zielgenau Regionen mit besonderen Handlungsbedarf identifizieren. Das gilt sowohl für bevölkerungsarme, ländliche Regionen als auch für strukturschwache, städtische Regionen. Dazu sollen verschiedene Dimensionen regionaler Lebensverhältnisse bewertet werden. Hierbei kann eine Orientierung an bestehender Methodik erfolgen. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) misst beispielsweise verschiedene Indikatoren im Bereich von Demographie, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Wohlstand, Infrastruktur und des Wohnungsmarkts. Regionen, die mindestens in drei oder sogar vier Bereichen weit unter dem Durchschnitt liegen, werden als Region mit unterdurchschnittlichen oder stark unterdurchschnittlichen Lebensverhältnissen bezeichnet.

Dieser Indikatoren-Katalog sollte weiterentwickelt werden. Es ist entscheidend, dass strukturschwache Regionen nicht mehr nur nach wirtschaftlicher Stärke, sondern stärker auch nach Infrastrukturausstattung und sozialen Kriterien ermittelt werden. Abwanderung, demographische Entwicklung sowie der Verschuldungsgrad der Kommunen sind weitere wichtige Faktoren. Erfahrungen aus Kommissionen auf Länder- und Bundesebene, die sich mit Strukturwandel und Gleichwertigen Lebensverhältnissen auseinandersetzen oder gesetzt haben, sollten mit einbezogen werden. So werden wir besonderen Bedarfen gerecht und können zielgenau fördern.

Gefördert werden soll in allen Bundesländern, damit auch regionale Disparitäten innerhalb von Bundesländern adressiert werden können.

Regionale Zusammenarbeit stärken

Eine Politik zur Herstellung von Chancengerechtigkeit bringt neue Anforderungen an die Ausgestaltung der Institutionen mit sich. Neben Städten, Gemeinden und Landkreisen gewinnt die regionale Ebene an Bedeutung, nicht zuletzt um Synergieeffekte durch interkommunale Zusammenarbeit abzuschöpfen. Zur Bereitstellung von Infrastrukturen und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge ergeben sich so auch landkreisgrenzübergreifende Kooperationserfordernisse. Daher wollen wir Regionen unterschiedlicher Zusammensetzung fördern. Dabei kann es sich um regionale Verbünde, orientiert bspw. an regionalen Planungsgemeinschaften oder Verbünden von Landkreisen handeln, um Gemeindeverbünde oder auch um einen Landkreis.

3.4 Mehr Planungssicherheit, Selbstbestimmung und Handlungsfreiheit  durch regionale Budgets

Nachhaltige Regionalentwicklung braucht Planungssicherheit. Wir müssen weg von kleinteiligen, kurzfristigen und unübersichtlichen Einzelförderungen. Daher wollen wir eine langfristige Förderung ermöglichen, nicht nur investiv, sondern auch personell, durch die Einrichtung eines Regionalmanagements und die Erarbeitung von Regionalen Entwicklungskonzepten.

  • Mehr Selbstbestimmung und Autonomie durch regionale Entwicklungskonzepte

Um wirtschaftliche, zielgerichtete und nachhaltige Förderbudgets zu gewährleisten sollen Regionale Entwicklungskonzepte erstellt werden. In diesen bestimmen regionale Akteur*innen ihre Ziele und Entwicklungsstrategie. Dabei werden sie organisatorisch und den Prozess begleitend unterstützt vom Team des Regionalmanagements. Die Regionen kennen ihre Bedarfe für Daseinsvorsorgeleistungen am besten. Daher sollen die Entwicklungskonzepte auf Basis einer breiten Beteiligung von Akteur*innen stattfinden.

Zur guten Einschätzung der Lage sollte eine umfangreiche Basisanalyse über Herausforderungen und Stärken einer Region zusammen getragen und verfügbar gemacht werden, aus Daten und Informationen über die Zu- und Abwanderung, die Altersstruktur, den regionalen Verkehr, Betriebe und Beschäftigungsfelder, regionale Akteure und ihre Stärken, Gebäude und Flächen, Gesundheit, Bildung und kulturelle Angebote.

In den Förderregionen werden Initiativkreise aus Wirtschaft, Bildung, Verbänden, Vereinen und Kommunen für regionale Kooperation gegründet, die von einem Regionalmanagement unterstützt werden. Die Zusammenarbeit mit den Kommunalparlamenten und der organisierten und engagierten Zivilgesellschaft ist dabei zentral. Denn bürgerschaftliches Engagement ist bedeutend für ein lebendiges Gemeinwesen.

Wichtig für den Prozess ist, dass sorgfältiges Monitoring gewährleistet ist und trotzdem echter Freiraum für Experimente und Innovationen geschaffen wird. Das kann über eine Kontrolle der Prozessqualität realisiert werden. Dafür müssen die Regionen idealtypische Arbeitsschritte und methodische Grundbausteine beachten, sowohl für den Planungsprozess als auch für einen Abschlussbericht zum Entwicklungskonzept.

Finanzierung eines Regionalmanagements mit Planungs- und Unterstützungspersonal

Für die Erstellung von regionalen Entwicklungskonzepten sollen den Regionen Mittel für die Finanzierung von Planungs- und Unterstützungspersonal für ein GRD-Regionalmanagement zur Verfügung stehen. Dieses kooperiert mit regionalen Förderagenturen, mit Landesentwicklungsbanken, anderen Regionalmanagements sowie der Kompetenzagentur für Investitionen. Grundsätzlich sollten Doppelstrukturen vermieden werden durch eine enge Verknüpfung mit der Regionalplanung und bestehenden regionalen Institutionen wie LEADER.

Zu den Aufgaben des Regionalmanagements gehört die Koordinierung des Prozesses vor Ort, die Fördermittelakquise für die Umsetzung eines regionalen Entwicklungskonzepts, die Sichtung bereits bestehender Förderprogramme wie GAK, GRW und anderer, auch auf EU-Ebene, sowie die Benennung fehlender Bausteine in der Förderung auf Landesebene. Mit Unterstützung des Regionalmanagements sollen alle bereits bestehenden Fördermöglichkeiten identifiziert und genutzt werden. So wird der Mittelabruf verbessert und Doppelförderungen verhindert.

Fördergegenstand – Nah an den Bedarfen der Menschen!

Neben dem Ziel, bestehende Fördergelder abzurufen, stehen den Förderregionen durch die Gemeinschaftsaufgabe zusätzliche Mittel in Form eines Regional-Budgets zur Verfügung.

Die Mittel aus dem Regionalbudget dienen der Umsetzung der Regionalen Entwicklungskonzepte und sollen für Belange genutzt werden, die durch bestehende Fördermöglichkeiten nicht abgedeckt werden und sich im Bereich der allgemeinen Daseinsvorsorge bewegen. Die Mittel sind ergänzend zu bestehenden Fördermitteln und Finanzierungsstrukturen und sollen diese nicht ersetzen.

Bei den Belangen handelt es sich um klassische Infrastrukturen wie im Bereich von Verkehr, Wasser- und Abfallwirtschaft aber auch um soziale Dienste wie im Bereich der ambulanten Pflege oder der Bildung und darüber hinaus auch um Themen wie öffentliche Sicherheit sowie das Kultur- und Freizeitangebot. Somit geht es genau um die Themen, die das Leben von Menschen im Alltag bewegen. Was tun, wenn ich krank bin oder eine Hebamme benötige, wo ist die nächste Tagesstätte für ältere Menschen, wie oft kommt der Bus, welche Bildung kann ich meinen Kindern bieten, wo kaufe ich ein, wie kann ich mein Leben im Alter gestalten? Wo der nächste Club, Theater oder Museum? Nachgedacht werden sollte hier auch über innovative Lösungen, die unkonventionelle Anbieter (wie z.B. Start-Ups) und neue technologische Ansätze mit einbeziehen. Darüber hinaus können die Mittel für die Erfüllung von Ko-Finanzierungsverpflichtungen für bestehende Förderlinien, insbesondere zur Kompensation künftig geringerer EU-Förderung, genutzt werden.

Mitbestimmung und Beteiligung der Menschen vor Ort

Um Regionalentwicklung voran zu bringen, braucht es jede und jeden Einzelnen. Das Wissen der Menschen vor Ort ist ein wertvolles Element, um die Region zu entwickeln. Dafür braucht es konkrete Formen der Beteiligung für die Bürger*innen vor Ort. Neben Regionalkonferenzen mit den relevanten Akteuren vor Ort, können zum Beispiel Bürger*innendialoge initiiert werden, in denen Strategien zur Zukunftsentwicklung sowie Handlungskataloge vereinbart werden.

Dazu gehört auch die Einbringung von und die Entscheidung über konkrete Projekte von Seiten der Bürger*innendurch konkrete Beteiligungsformate, online wie offline, Diskussions- und Informationsveranstaltungen, Projektbörsen, Dialogformate und Abstimmungen. Insgesamt sollten möglichst viele Menschen in den Informationsfluss einbezogen werden. Nur eine gute Informationslage macht breite Beteiligung und Akzeptanz möglich.

Kommunale Selbstverwaltung und Demokratie wahren und stärken

Die Städte und Gemeinden sind wichtige Träger der regionalen Entwicklungsprozesse. Das ergibt sich auch aus dem Gebot der kommunalen Selbstverwaltung als Grundprinzip unserer Demokratie. Der Prozess soll demokratisch verankert sein durch regelmäßige Berichterstattung in den Kommunalparlamenten. Auch die Landesparlamente und der Bundestag sollten in Form eines Berichtes zur Entwicklung und Struktur beteiligt werden.

Zeitraum und Monitoring

Förderregionen werden für eine bessere Planungssicherheit und einen nachhaltigen Entwicklungsschub auf die Dauer von 10 Jahren festgelegt. Nach 5 Jahren findet eine ausführliche Evaluation des Prozesses durch die Kompetenzagentur auf Bundesebene statt, nach 10 Jahren wird überprüft, ob die Region weiterhin als förderbedürftig eingestuft wird und ein weiterer Zyklus notwendig ist. So gewährleisten wir langfristig planbare Projekte und echte Aufbruchschancen. Die Transparenz der regionalen Entwicklungsprozesse könnte zusätzlich durch ein Monitoring des Bundesinstituts für Bau, Stadt und Raumforschung (BBSR) hergestellt werden.

4. Versorgungsgarantien für Regionen – „Räumliche Grundsicherung“

Regionalentwicklung und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse geschehen nicht von heute auf morgen und müssen in langfristigen Prozessen gedacht werden. Es existieren große Investitionsbedarfe in verschiedensten Infrastrukturbereichen, in denen auch weiterhin gezielte Programme zur Förderung einzelner Infrastrukturen benötigt werden. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung, Um- und Rückbauprogramme um die Innenentwicklung der Orte in bevölkerungsarmen Regionen zu stärken, die Förderung von Bildungs- und Betreuungsangeboten und die Unterstützung einer regionalen Organisation von Pflege, Altenhilfe und Gesundheitsversorgung.

Wir müssen weg von Modellprojekten und einer räumlich fragmentierten Realisierung von Infrastrukturprojekten. Es muss Bund und Ländern gemeinsam darum gehen, für Bürgerinnen und Bürger überall eine notwendige Versorgung und zugängliche Infrastrukturen zu garantieren.

Dazu braucht es zukunftsfähige Vorgaben für notwendige Versorgungsangebote – eine Räumliche Grundsicherung. Bund und Länder sollen deshalb in Zukunft nicht nur gemeinsam regionale Entwicklungsprozesse anschieben. Ziel dieses neuen Förderansatzes soll auch eine schrittweise Realisierung einer Räumlichen Grundsicherung sein.Perspektivisch sollen mit Hilfe der neuen Gemeinschaftsaufgabe Regionale Daseinsvorsorge (GRD) Bund und Länder durch verbindliche Standards schrittweise alle Kommunen in die Lage versetzen, für ihre Bürger*innen den Zugang zu relevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen vor Ort zu gewährleisten.

Standards können nur vorgegeben werden, wenn sie ausreichend durch zusätzliche Mittel finanziert sind, da sie anderenfalls Kürzungen in anderen Daseinsvorsorgebereichen zur Folge haben. Die neuen Finanzierungsmittel sind ergänzend zu bestehenden Finanzierungsstrukturen einzusetzen. Die neue Gemeinschaftsaufgabe kann, muss aber nicht das Instrument der Finanzierung sein. Näheres ist in einem Ausführungsgesetz zu regeln. Darin gilt es auch Zuständigkeiten klar zu benennen, die nicht durch die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Daseinsvorsorge finanziert werden sollen: die Aufgaben der Sozialversicherungen bei der Finanzierung der Gesundheitsversorgung sowie der Pflege und die Aufgaben der Länder für Krankenhäuser und Bildungseinrichtungen, die Aufgaben der Bahn bei der Bereitstellung von Regionalbahnen, Takten und Haltepunkten zur Anbindung der Regionen.

Versorgungsstandards sollen regionale Freiräume schaffen und kein starres System teurer, regionaler Infrastrukturplanung etablieren. Entscheidend sind die erzielten Wirkungen, also ein bedarfsgerechter und flexibler Zugang zu Angeboten der Daseinsvorsorge. Welche konkreten Versorgungsangebote wo am drängendsten zu realisieren sind, soll künftig eine Angelegenheit von Bund und Ländern sein und im Bund-Länder Planungsausschusses der neuen Gemeinschaftsaufgabe unter Einbezug der Raumordnung und der Regionalen Entwicklungskonzepte, die die Bedarfe vor Ort definieren, konkretisiert werden. Für ein Maximum an Transparenz und demokratischer Legitimierung müssen die Parlamente in die Entscheidungsprozesse eingebunden sein.

Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bedeutet nicht, dass alle Infrastrukturen in jeder Kommune vorhanden sein müssen. Es bedeutet Zugang und damit gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, so dass alle Menschen notwendige Infrastrukturen und gute, bezahlbare und vielfältige Versorgungsangebote leicht erreichen und nutzen können. Am Anfang einer Räumlichen Grundsicherung müssen deshalb schnelles Internet und Mobilität im Vordergrund stehen. Dies sind die zentralen Schlüsselbereiche, um Zugangschancen und Teilhabe für alle Menschen garantieren zu können. Für kranke und alte Menschen reichen diese Angebote nicht. Deshalb ist die Gesundheitsversorgung vor Ort von besonderer Wichtigkeit und muss ebenfalls Teil dieser ersten Schritte zur Umsetzung einer Räumlichen Grundsicherung sein:

Priorität „Schnelles Internet und leistungsfähigen Mobilfunk für alle – Räumliche Grundsicherung mit Internet Universaldienst

Für das schnelle Internet muss der Bund seine Gewährleistungsverantwortung endlich flächendeckend umsetzen, und zwar sofort und nicht erst 2025, wie es die Bundesregierung vorschlägt. Heute haben mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Haushalte in ländlichen Gebieten nur langsames Internet von weniger als 50 Mbit/Sekunde, ein Drittel hat nicht mal 16 Mbit/s, und hat damit einen eingeschränkten Zugang zu wesentlichen Diensten. Bei den Firmen sieht es noch schlimmer aus, davon haben mehr als die Hälfte (58 Prozent) keinen festen Breitbandanschluss mit 30 Mbit/s oder mehr. Und das, obwohl es Ziel der Bundesregierung war, 2018 50 Mbit/s flächendeckend zu erreichen.

Es braucht überall ein schnelles Netz – an jedem Landgasthof, in jedem Dorfladen – damit keine Region abgehängt wird. Dazu braucht es einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss für alle Bürgerinnen und Bürger, Haushalte, öffentliche Einrichtungen, Schulen, kleinen und mittleren Unternehmen und gemeinnützigen Vereine schon in diesem Jahr. Wer keinen oder einen nur sehr langsamen Internetanschluss hat, muss das Recht auf einen Ausbau dieser Infrastruktur vor Ort bekommen. Dieser Internet-Universaldienst soll erschwinglich sein und sich dynamisch an der von der Mehrheit der Bevölkerung genutzten Bandbreite des Bundes orientieren. Er soll durch eine Umlage der Anbieter finanziert werden und von der Bundesnetzagentur festgestellt und jeweils ausgeschrieben werden.

Wir erwarten von den Mobilfunkunternehmen, dass sie spätestens zum 01.01.2020 die mit der Versteigerung der LTE-Frequenzen 2015 verbundene Auflage erfüllen. Sie müssen bis dahin eine flächendeckende mobile Breitbandversorgung einrichten, bei der in der Regel Übertragungsraten von 10 Mbit/s zur Verfügung stehen. Für den Ausbau des schnellen 5G-Mobilfunknetzes fordern wir eine verpflichtende Regelung zum National Roaming, sodass Mobilfunkunternehmen, die eine bestimmte Region noch nicht versorgt haben, dort vorübergehend das Netz der anderen Anbieter mitnutzen können. So beschleunigen wir den Ausbau und verringern die Mastendichte.

Schnelles Internet ist ein zentraler Bestandteil der Räumlichen Grundsicherung. Der Bund ist hier bereits Gewährträger und eine Finanzierung über die neue Gemeinschaftsaufgabe nicht erforderlich.

Priorität „Räumliche Grundsicherung durch Regionale Mobilitätsgarantie“

Unser Ziel ist für alle Menschen ein schnelles und regelmäßiges Bus- oder Bahnangebot ins nächste Unter- oder Mittelzentrum zu schaffen. Damit Menschen – unabhängig vom eigenen Auto – auch in ländlichen Räumen und kleinen Ortschaften leicht von ihrer Haustür zur Haltestelle der Bahn oder des Busses kommen, braucht es ein zusätzliches, regionales Mobilitätsangebot: eine „Regionale Mobilitätsgarantie“. Diese kann zum Beispiel Bestelldienste wie On-Demand-Busse, Sammeltaxis, Fahrrad- und E-Bike-Verleihsysteme und Infrastrukturen wie Ladesäulen, Parkplätze und sichere Abstellmöglichkeiten, etwa für Pedelecs und E-Bikes, sowie Radwege beinhalten.

Akteure der Region können einen regionalen Mobilitätsplan entwickeln und schrittweise realisieren, um die regionale Mobilitätsgarantie am Bedarf der Region orientiert umzusetzen. Dazu kann die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Daseinsvorsorge bereits bestehende Instrumente zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs ergänzen. Sie kann dort finanzielle Mittel bereitstellen, wo andere Geldquellen fehlen. Im Rahmen eines regionalen Mobilitätsplans können auch digitale Mobilitätslösungen, mit denen man Fahrtwege ermitteln, buchen und bezahlen kann, in Auftrag gegeben werden. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität an Mobilitätsstationen, im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und zum Betrieb von Mobilitätsangeboten können so finanziert werden.

Unser Angebot einer regionalen Mobilitätsgarantie richtet sich nicht nur an diejenigen, die schon heute ohne Auto unterwegs sind. Gerade Pendlerinnen und Pendlern wollen wir eine komfortable, schnelle und nachhaltige Alternative bieten. Den Einstiegspunkt in den ÖPNV wollen wir dabei möglichst tief in den ländlichen Raum verlegen. Je mehr Menschen den ÖPNV nutzen können, desto eher lässt sich ein engmaschiges und dicht getaktetes ÖPNV-Netz auch wirtschaftlicher betreiben.

Um Mobilitätsangebote in ländlichen Räumen auszuweiten, wollen wir Bahnstrecken reaktivieren und elektrifizieren, Bahnhöfe revitalisieren und zu Mobilitätsstationen aufwerten sowie die Mittel des Bundes für den Schienenverkehr deutlich anheben. Im Bereich des Ridesharing wollen wir mehr Experimente zulassen und fördern.

Priorität Regionale Gesundheitsversorgung

Gerade in ländlichen und strukturschwachen städtischen Regionen sind große Anstrengungen nötig, um einen bedarfsgerechten und verlässlichen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Als Schlüssel sehen wir hier die von uns vorgeschlagenen Gesundheitsregionen. Damit wollen wir flexible Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort schaffen und eine auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmte und vernetzte Versorgung ermöglichen. Krankenkassen, ambulante Gesundheitseinrichtungen und Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Apothekerinnen und Apothekern sowie therapeutische Berufe arbeiten in diesen Regionen Hand in Hand zusammen. Sie haben so ein gemeinsames Interesse, die Versorgung der Menschen in der Region zu sichern und deren Gesundheit zu verbessern.

Durch die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Daseinsvorsorge wollen wir Akteure in den Regionen dabei unterstützen, solche Gesundheitsregionen zu gründen. Hierzu gehören etwa der Aufbau der notwendigen Managementstrukturen, Beteiligungsmöglichkeiten für die Menschen vor Ort sowie die laufende Evaluation der Versorgungsqualität. Zusätzlich wollen wir wo vor Ort benötigt telemedizinische und mobile Versorgungsangebote, den barrierefreien Zugang zu Versorgungseinrichtungen, sowie den Aufbau von bedarfsgerechten Gesundheits- und Pflegezentren, Pflegeberatungsstellen oder die häusliche Pflege entlastende kommunale Betreuungsinfrastrukturen fördern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe die bessere Verzahnung der Mobilitätsangebote mit Angeboten von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen unterstützen, damit Fahrpläne und Öffnungszeiten aufeinander abgestimmt sind und die Fahrt zum Arzt nicht mehr zu einer kleinen Weltreise ausartet.