Entlastung der kommunalen Kassen muss noch in diesem Jahr ankommen

21. September 2020

Der Ausgleich für die Gewerbe-Steuerverluste in der anhaltenden Corona-Krise und die Entlastung bei den Sozialkosten müssen noch in diesem Jahr in den kommunalen Kassen ankommen. Denn die Kommunen leisten einen enormen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise.

Bund und Länder sollen noch in diesem Jahr Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer einmalig und pauschal ausgleichen. Geplant ist auch die dauerhafte Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende von 49 auf 74 Prozent. Diese entlastet die Kommunen dauerhaft und deutlich. Mit den beiden vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen kann eine rechtssichere und solidarische Umsetzung beginnen. Wir unterstützen diese geplante Entlastung der Kommunen. Denn neben erhöhten Sozialkosten und Kosten für Maßnahmen des Infektionsschutzes und Gesundheitsämter kämpfen die Kommunen mit drastischen Einnahmeausfällen.

Steuerschätzungen zeigen die dramatische Lage

Die zusätzliche Steuerschätzung im September zeigt erneut das Ausmaß der Corona-bedingten Mindereinnahmen. Bund, Länder und Kommunen müssen sich darauf einstellen, bis zum Jahr 2024 mit insgesamt 345 Milliarden Euro weniger auskommen zu müssen als vor der Pandemie angenommen. Die Kommunen werden 2020 voraussichtlich 14,2 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen haben. Allein die Gewerbesteuer bricht netto um 11,3 Milliarden Euro auf 38,6 Milliarden Euro ein. In Nordrhein-Westfalen lagen die Einnahmen aus Gewerbesteuern von April bis Juni bei insgesamt 1,96 Milliarden Euro und damit 43,5 Prozent unter denen des entsprechenden Vorjahresquartals. Das ist besonders besorgniserregend, da die Gewerbesteuer neben der Grundsteuer die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden ist.

Handlungsspielräume für die Kommunen schaffen

Fehlen diese Einnahmen und verfügen die Kommunen nicht über angemessene finanzielle Mittel, müssen sie bei den Investitionen sparen, da dies der einfachste und am schnellsten umzusetzende Weg ist. Ansparen gegen die Krise hat sich aber schon in früheren Krisen als das falsche Mittel erwiesen. Es geht auf Kosten der Qualität in Schulen und Kitas, der Bauwirtschaft, dem öffentlichem Verkehr, des Klimaschutzes und in vielen anderen kommunalen Bereichen. Laut dem KfW Kommunalpanel 2020 besteht immer noch ein öffentliches Investitionsdefizit von 147 Milliarden Euro. Davon fehlen alleine 44 Mrd. in unseren Schulen und 10 Mrd. bei den Sportstätten. Eine Schieflage, die nun in der Krise umso schwerer ins Gewicht fällt. 

Kommunen brauchen Planungssicherheit über 2020 hinaus

Die Kommunen werden auch im kommenden Jahr erwartbar massive Einnahmeverluste hinnehmen müssen. Es braucht daher weitere Zusagen von Bund und Ländern für eine Unterstützung über 2020 hinaus ein. Einnahmeausfälle und zusätzliche Ausgaben in der Zeit der Corona-Krise belasten alle Kommunen, aber die strukturschwachen Kommunen trifft es besonders schwer. Die Schere zwischen armen und reichen Kommunen sowie die Probleme der höchstverschuldeten Städte und Gemeinden drohen in der Corona-Krise noch größer zu werden. Daher sehen wir es als besonders zukunftsvergessen, dass die Bundesregierung es nicht angeht, eine Altschuldenhilfe auf den Weg zu bringen. Nach wie vor plagen die Kommunen 40 Mrd. Euro an Kassenkrediten. Gemeinsam mit den Bundesländern muss der Bund nun endlich eine kommunale Altschuldenhilfe auf den Tisch legen, um die Überschuldung betroffener Kommunen mit Kassenkrediten und die Altschulden der ostdeutschen Wohnungswirtschaft dauerhaft zurückzuführen und damit die Kommunalfinanzen strukturell zu entlasten. Mittelfristig brauchen wir eine neue Gemeindefinanzreform, um die Kommunalfinanzen künftig für alle Städte und Gemeinden und ihre besonderen Bedarfe auskömmlich auszugestalten.

In unserem Entschließungsantrag fordern wir zudem den Aufbau einer Kompetenzagentur für Investitionen mit dezentralen Anlaufstellen, um die Kommunen beim Abruf von Fördermitteln und bei Planungsaufgaben zu unterstützen. Zudem müssen die Laufzeiten und Fristen aller kommunalen Förderprogramme verlängert werden. Das ermöglicht es den Kommunen angelaufene Projekte, wie etwa im Baubereich, trotz Verzögerungen durch die Corona-Pandemie ohne die Sorge um wegfallende Fördermittel umzusetzen. Kommunale Unternehmen, wie etwa Verkehrsbetriebe, müssen endlich Zugang zu den bereits beschlossenen Unternehmenshilfen erhalten. Um auch Kommunen in der Haushaltssicherung und besonders finanzschwache Kommunen zu unterstützen, sollten Kofinanzierungspflichten in Förderprogrammen reduziert bzw. gänzlich darauf verzichtet werden.

Wir brauchen starke und handlungsfähige Kommunen. Das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen und Kommunen muss weiter verfolgt werden. Denn gleiche Chancen und Perspektiven muss es für alle Menschen geben, gleich in welcher Region sie leben.