Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz: Koalition vertut Chance für die ländliche Entwicklung

7. Juli 2016

Mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland lebt im ländlichen Raum. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ist ein im GG verankertes Förderinstrument, das die Lebensverhältnisse dieser Menschen verbessern soll. Hiernach ist die Mitwirkung des Bundes zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse erforderlich (Artikel 91a GG).

Die Kofinanzierung des Bundes beläuft sich auf 60%. Im Rahmen der nun beschlossenen Maßnahmen-Erweiterung werden die GAK-Mittel um 30 Mio. Euro aufgestockt, die aber nur in die neuen Maßnahmen der ländlichen Entwicklung fließen dürfen.

Die GAK in ihrer derzeitigen Form kommt auch nach dieser Reform ihrem Auftrag nicht nach. Und das obwohl die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat, sie zu einer Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung umzubauen. Doch auch diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag wird nicht umgesetzt.

Statt die Herausforderungen auf dem Land anzupacken – von hochwertigen Arbeitsplätzen und Bildung über Mobilität bis hin zur Digitalisierung – bleibt jede Förderung an die Landwirtschaft gekettet. Nach wie vor gilt: was nicht unter den Agrarbegriff subsummiert werden kann, ist nicht förderfähig. Dabei sind ländliche Räume nicht bloß ein Standort für die Landwirtschaft, sondern Lebens- und Arbeitsort für mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland. Denn bei aller Wertschätzung für die Landwirtschaft verliert sie doch rapide an Bedeutung für das Land.

Wir brauchen deshalb eine Gesamtstrategie für ländliche Räume, die eben nicht mehr nur auf Landwirtschaft fokussiert ist. Förderpolitik kann angesichts der Herausforderungen hiervon nur ein kleiner Teil sein. Die jetzt angestrebte Erhöhung ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Die GAK verfolgt immer noch keinen eindeutigen Ansatz zur integrierten Entwicklung und bleibt bei einen kleinteiligen Förderung von Einzelmaßnahmen. Genauso ist sie nach wie vor nicht ausreichend mit anderen Fördertöpfen kombinierbar.

Wir meinen:

Eine Gemeinschaftsaufgabe sollte zuallererst auf die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen abzielen. Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz ist als Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung auch für allgemeine Entwicklungsmaßnahmen ohne unmittelbaren Bezug zur Landwirtschaft zu öffnen und enger mit Förderinstrumenten der regionalen Wirtschaftspolitik zu koordinieren; die bestehenden Agrarzahlungen und Agrarumweltmaßnahmen müssen stärker an ökologisch-regionaler Produktion ausgerichtet und stärker von der Förderung strukturschwacher Regionen getrennt werden.

Das tut die GAK auch nach dieser Gesetzes-Erweiterung nicht,

  • weil nach wie vor jedwede Förderung einen Bezug zur Landwirtschaft haben muss – sowohl im Bereich ländlicher Entwicklung als auch im Naturschutz.
  • die neuen Fördermaßnahmen immer noch nicht denen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) entsprechen, was bürokratischen Mehraufwand für die Länder bedeutet.
  • sich alle Fördermaßnahmen der Agrarstruktur unterordnen müssen. Wir brauchen aber eine Agrarstruktur, die tatsächlich regionale Wertschöpfung stärkt. Sonst haben wir nichts gewonnen.

Schlagwörter: GAK , ländliche Entwicklung