Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern: Ein Ergebnis ist endlich da!

15. Dezember 2016

Bund und Länder haben sich endlich auf einen neuen Finanzausgleich geeinigt. Es geht um viel Geld und vieles ist neu. Die Einigung beruht im Wesentlichen auf einem Vorschlag der Länder vom Dezember 2015. Sie sieht vor, dass ab 2020 die Länder insgesamt jährlich vom Bund 9,6 Milliarden Euro mehr erhalten.

Neben dem zusätzlichen Geld ist die größte Veränderung die Neugestaltung des horizontalen Länderfinanzausgleiches. Die direkte Umverteilung zwischen Geber- und Nehmerländer wurde abgeschafft. Reiche Länder müssen armen Ländern nicht mehr Geld zuweisen. Der gesamte Ausgleich nach Finanzstärke wird bei der Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen unter den Ländern berücksichtigt. Neben der Verteilung nach Einwohnern bestimmen ab 2020 Zu- und Abschläge die Umsatzsteuerverteilung.

Für die Kommunen sind neben der Beteiligung an den zusätzlichen Einnahmen der Länder folgende Punkte besonders wichtig. Bei der Umsatzsteuerverteilung nach Finanzkraft wird u.a. auch die Finanzkraft der Kommunen stärker berücksichtigt. Außerdem wird der Bund die Länder mit unterdurchschnittlicher Gemeindefinanzkraft zusätzliche Zuweisungen gewähren. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wird dauerhaft über 2019 beibehalten. Die Entflechtungsmittel entfallen und werden durch eine höhere Beteiligung der Länder an den Umsatzsteuereinnahmen verrechnet.

Zentral ist noch die Einigung über direkte Finanzhilfen des Bundes an die Kommunen. In Zukunft soll der Bund im Bildungsbereich direkt Geld an finanzschwache Kommunen verteilen können. Der Bund erhält die Möglichkeit, Investitionen in die Schulinfrastruktur mit Bundesmitteln direkt zu unterstützen. Nach dem jetzigen Stand bedeutet dies jedoch noch keine generelle Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich.

Den nun beginnenden Gesetzgebungsprozess werden wir im Bundestag kritisch und konstruktiv begleiten. Wir werden genau prüfen, wie zielgenau gerade finanzschwache Kommunen und Regionen unabhängig von Himmelsrichtungen mit dieser Neuordnung gestärkt werden. Denn viele Kommunen sind mit extremen Altschulden belastet und kämpfen mit einer maroden Infrastruktur. Der Großteil der zusätzlichen Bundesmittel muss in finanzschwache Regionen fließen und nicht pauschal an reiche Länder.