Erbschaftssteuer mal wieder verfassungswidrig

24. Juni 2016

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ja, in der Tat, heute gibt es viele andere Themen – Stichwort „Europa“ –, die wir zu diskutieren haben. Die Britinnen und Briten haben über den Verbleib in der EU abgestimmt und sich mehrheitlich für den Austritt ihres Landes ausgesprochen. Konsequenzen und Ausmaß werden uns alle hier im nationalen Parlament und auch auf europäischer Ebene in den nächsten Wochen und Monaten intensiv beschäftigen. Wir alle wissen eigentlich noch nicht so genau, wie sich diese Entscheidung auf Europa und die Zukunftsfähigkeit Europas auswirken wird.

Dennoch ist es wichtig, da wir heute inhaltliche Entscheidungen im nationalen Parlament, hier im Deutschen Bundestag, treffen, und zwar weitreichende Entscheidungen, dass wir eine Geschäftsordnungsdebatte über Themen führen, von denen wir den Eindruck haben, dass sie noch längst nicht entscheidungsreif sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Christine Lambrecht [SPD]: Aus Ihrer Sicht!)

Da geht es zum Beispiel um den jetzt diskutierten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Erbschaftsteuer.

Herr Grosse-Brömer, ich kann Sie überhaupt nicht verstehen angesichts Ihrer lapidaren Einlassung nach dem Motto: Das ist doch jetzt lange genug diskutiert worden. Außerdem ist heute der Brexit beschlossen, und deshalb müssen wir hier jetzt schnell entscheiden. Alles andere stört. – Was für eine Wahrnehmung vom Parlament haben Sie eigentlich?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Christine Lambrecht [SPD]: Nein! Wir wollen diskutieren!)

Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Entscheidung zur Erbschaftsteuer getroffen. Sie wird nicht die letzte in Sachen Erbschaftsteuer sein, wenn die Große Koalition heute diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Das Schlimme ist: Die Hälfte dieses Hauses weiß das ganz genau. Viele von Ihnen, den Abgeordneten, Frau Lambrecht, die davon etwas verstehen,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

wissen ganz genau, dass die Erbschaftsteuerreform, die heute beschlossen werden soll, nicht verfassungsgemäß ist.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das weiß nur das Bundesverfassungsgericht, sonst keiner!)

Das war letztlich der Grund, weshalb Sie uns eine Anhörung verweigert haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Sie hätten in der ganzen Republik keinen Sachverständigen gefunden, der Ihnen belegt hätte, dass dieser Gesetzentwurf und diese Eckpunkte der Erbschaftsteuer verfassungsgemäß sind. Deshalb haben Sie lieber gesagt: Im Gesetzentwurf sind gar nicht so viele Änderungen; nur keine neue Anhörung. Am Ende erkennt der gesammelte wissenschaftliche Sachverstand, dass auch dieser Gesetzentwurf verfassungswidrig ist. Das war der Grund, weshalb Sie uns ein ordentliches Beratungsverfahren und eine weitere Anhörung verweigert haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das werden wir doch in der Debatte noch hören!)

Jetzt einmal etwas zu der Behauptung, wir hätten so viel Zeit gehabt, zu beraten. Ich bin selber Finanzausschussmitglied.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wo bleibt denn Ihr Antrag?)

Im Finanzausschuss haben wir uns ziemlich viel Zeit genommen; da sitzt die Vorsitzende. Eine Anhörung haben Sie uns verweigert.

(Christine Lambrecht [SPD]: Was? Unverschämtheit! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Eine zweite Anhörung! Eine Anhörung hat stattgefunden!)

Aber wissen Sie, wie viel Zeit wir hatten, den kompletten Umdruck, den neuen Gesetzentwurf, überhaupt zu lesen? Wir haben am Dienstagabend um 17.58 Uhr die Vorlage mit ganz umfangreichen und weitgehenden Änderungen des Erbschaftsteuergesetzentwurfes bekommen, und am nächsten Morgen um 9 Uhr begann die Fachausschusssitzung. So viel dazu, dass es angeblich ein ordentliches Beratungsverfahren gegeben habe.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Es geht hier gar nicht nur um die sogenannte Investitionsklausel; es geht auch um den Wertabschlag von bis zu 30 Prozent. Es geht um den Wegfall der Lohnsummenprüfung bei Unternehmen bis zu fünf Mitarbeitern. All das sind hochwichtige Fragen, wenn es um die Verfassungsmäßigkeit geht.

Sie hatten über ein Jahr Zeit. Das Problem an dieser Stelle ist einfach: Wir hatten keine ordentlichen Beratungen. Wir konnten die Verfassungsmäßigkeit nicht sorgfältig prüfen. Das Schlimmste ist: Sie als Parlamentarier der Großen Koalition merken den Wandel des Politikverständnisses gar nicht. Dieser Wandel hat damit zu tun, dass Menschen Politik nicht mehr nachvollziehen können.

Nur weil sich am Montag, dem 20. Juni 2016, Seehofer, Gabriel und Merkel auf einen Gesetzentwurf verständigt haben, heißt das doch nicht, dass wir ihn heute verabschieden müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wo sind sie denn, wo sind denn die selbstbewussten Parlamentarierinnen und Parlamentarier? Sie geben Ihre Aufgabe doch an die Regierung und an die Koalitionsspitzen ab, wenn Sie das ständig mit sich machen lassen. Merken Sie das eigentlich nicht?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist immer dasselbe falsche Argument! Jedes Mal dasselbe falsche Argument!)

Am meisten treibt mich auf die Palme, wenn ich sehe: Wir diskutieren das nicht mit Sorgfalt. Wir nehmen uns an dieser Stelle nicht ernst, und zwar nicht nur die Opposition nicht, sondern wir allesamt nicht.

Präsident Dr. Norbert Lammert:

Frau Kollegin.

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Das ist doch ein Trauerspiel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)