Ehe für alle: Wir klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

18. Mai 2017

 

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hoffmann, ganz kurz zu Ihnen: An Ihrer Stelle würde ich mir das Grundgesetz zu Gemüte führen und nicht den Duden;

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD - Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Sie sollen zur Geschäftsordnung sprechen! Die Debatte ist schon vorbei! Sprechen Sie zur Geschäftsordnung!)

denn dort finden Sie in Artikel 3 Ausführungen zur Gleichheit vor dem Gesetz.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Außerdem habe ich jeden Respekt davor, dass Sie noch zehn Jahre in Ihrer Partei darüber diskutieren können, wie Ihre Einstellung dazu ist. Darum geht es hier heute aber nicht.

Meine Damen und Herren, es geht heute darum: Wir haben diesen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, gleich in die weiteren Beratungen einzutreten, um als Parlament endlich darüber abstimmen zu können, ob wir für die Ehe für alle sind oder nicht; denn dazu liegen heute drei Gesetzentwürfe vor. Durch Ihre Blockadehaltung entziehen Sie dem Parlament seit 2013 die Möglichkeit, darüber abzustimmen. Das halten wir für hochproblematisch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Detlef Müller (Chemnitz) (SPD))

Meine Damen und Herren, seit der Überweisung des Gesetzentwurfes der Linken zur Gleichstellung in Form der Ehe für alle am 19. Dezember 2013 sind drei Jahre vergangen. Seit der Einbringung des Gesetzentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen am 18. Juni 2015 sind fast zwei Jahre vergangen. Heute, auf Antrag der Grünen - dem können Sie sich nicht verweigern, weil es ein Recht in der Geschäftsordnung ist -, debattieren wir nach § 62 der Geschäftsordnung den Bericht über den Stand der Beratungen zum dritten Mal. Für diejenigen, die nicht wissen, was es bedeutet, weil sie sich mit der Geschäftsordnung nicht auskennen: Wenn ein Gesetzentwurf bzw. ein Bericht dazu hier im Plenum behandelt wurde, dann kann man, wenn er zehn Sitzungswochen in einem Ausschuss lag, verlangen, dass hier wieder der Bericht über den Stand der Beratungen auf die Tagesordnung gesetzt wird. Dies geschieht heute zum dritten Mal, weil Sie sich bisher - darauf hat meine Kollegin Katrin Göring-Eckardt hingewiesen - 28 mal entschieden haben, und zwar mit den Stimmen von SPD und Union, diesen Gesetzentwurf abzusetzen

(Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ungeheuerlich!)

und noch nicht einmal zu beraten.

Herr Hirte und alle anderen, die von Ihrer Seite geredet haben, tun Sie doch nicht so, als würden Sie ernsthaft unsere Gesetzentwürfe beraten! Sie versenken sie im Ausschuss, mit dem Hinweis darauf, Sie hätten Beratungsbedarf. Sie blockieren eine Abstimmung im Parlament darüber. Das ist das große Problem.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Das darf man Ihnen an der Stelle so nicht durchgehen lassen. Denn Sie betreiben ja nicht nur Arbeitsverweigerung, indem Sie sagen, dass Sie sich mit den Gesetzentwürfen der Grünen, der Linken und des Bundesrates einfach nicht befassen. Nein, viel schlimmer: Sie verweigern dem Parlament, und zwar uns Abgeordneten und damit auch Ihren Abgeordneten, meine Damen und Herren, die Möglichkeit, sich zu diesen Gesetzentwürfen zu verhalten

(Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sich selber zu verhalten!)

und darüber abzustimmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Das ist auch verfassungsrechtlich hochproblematisch und zweifelhaft. Gegen die Verschleppung der Schlussberatung der Vorlagen im Ausschuss haben wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Denn aufgrund dieser Blockadehaltung ist kein Abgeordneter, keine Abgeordnete des gesamten Parlaments - weder aus unserer Fraktion noch aus Ihren Fraktionen - in der Lage, sich zu einem der drei Gesetzentwürfe zu verhalten. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur politisch das Allerletzte, sondern auch verfassungsrechtlich hochproblematisch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Insofern, meine Damen und Herren, kann die CDU/CSU von mir aus noch 20 Jahre innerhalb ihrer Fraktion diskutieren, ob sie für die Ehe für alle und die Gleichheit vor dem Gesetz ist - das interessiert mich überhaupt nicht.

(Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU): Das ist aber nett!)

Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Grünenfraktion, die wir hier sitzen, interessiert, dass Sie uns verweigern, dem Parlament verweigern, sich zu einem Gesetzentwurf zu verhalten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Detlef Müller (Chemnitz) (SPD))

Darum geht es, meine Damen und Herren. Das überspannt den Bogen der politischen Einschätzung. Das ist die verfassungsrechtliche Problematik.

Wir verlangen also, dass wir heute in die zweite Beratung einsteigen, damit Sie bei der Frage, wie Sie zum Thema Ehe für alle stehen, endlich mal Farbe bekennen; denn da ducken Sie sich weg. Viele von Ihnen halten auf den CSDs - auch dem nächsten CSD, der ansteht - flammende Reden dazu, wie Sie für die Gleichstellung kämpfen,

(Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Große Reden schwingen sie!)

aber hier im Parlament verweigern Sie die inhaltliche Debatte dazu, und dies seit über drei Jahren. Das darf man Ihnen so nicht durchgehen lassen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

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