Zur Besetzung der Ausschussvorsitze im Bundestag

26. Januar 2018

"Jede Fraktion hat ein Anrecht auf eine bestimmte Anzahl an Ausschussvorsitzen. Die Verteilung erfolgte hier in Zugriffsverfahren nach der Stärke der Fraktionen. Nicht diskutiert und verhandelt wurde, welche Person die jeweilige Fraktion für einen Ausschussvorsitz vorschlägt. Es ist Aufgabe von Ausschuss-Vorsitzenden, den gesamten Ausschuss und seine Mitglieder zu repräsentieren. Und jede Fraktion ist aufgefordert, kompetente und geeignete Kandidaten vorzuschlagen, die dieser Aufgabe auch gewachsen sind.

Was die AfD-Vorsitzenden Weidel und Gauland damit bezwecken, anscheinend ausgerechnet Kandidaten vorschlagen zu wollen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie – auch im Bundestag – durch hetzerisches und grob unparlamentarisches Verhalten auffallen könnten, weiß ich nicht. Die Kandidaten werden entsprechende Bedenken der Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss glaubhaft ausräumen müssen. Werden die Bedenken nicht ausgeräumt, müssten wir uns mit dieser von der AfD verursachten ernsten Situation im Ältestenrat beschäftigen.“

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