Das Verfahren zur Änderung des Parteiengesetzes ist dreist.

11. Juni 2018

„Das Verfahren zur Änderung des Parteiengesetzes ist dreist. Das haben allein Union und SPD zu verantworten. Inhaltlich hält die Begründung zur Erhöhung der Obergrenze um 25 Millionen keiner sachlichen Betrachtung stand. Darin hat uns auch die Anhörung bestärkt. Die Begründungslast im Gesetzentwurf, warum Union und SPD das so machen wollen, ist nicht erfüllt. Dieser Vorschlag und das Verfahren schaden dem Anliegen, demokratische Parteien in unserer lebendigen Demokratie zu stärken. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.“