Britta Haßelmann – Newsletter

Der Bericht aus dem Bundestag von Britta Haßelmann, MdB

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Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe interessierte Abonnent*innen,

das Thema Organspende ist für alle Menschen ein sehr sensibles. Dabei ist es eine besonders schwere Frage, ob jemand Organspender*in werden möchte. Die Zahl der Organspender*innen ist allerdings seit Jahren rückläufig, obwohl Spender-Organe dringend benötigt werden. Deswegen wird nun versucht, die Spendenbereitschaft zu erhöhen. Am Mittwoch wurden im Zuge dessen im Rahmen von Gruppenanträgen zwei Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht. Zum einen die sogenannte Widerspruchslösung von Jens Spahn u.a. und zum anderen der Entwurf von Annalena Baerbock u.a., der den Fokus auf die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft legt, wobei die Spendenbereitschaft regelmäßig abgefragt werden solle.

Klimaschutz ist eines der drängendsten Themen unserer Zeit. Das zeigt auch das Engagement tausender Menschen, die auf die Straße gehen und die Politik zum Handeln auffordern. Die Bundesregierung zeigt jedoch bisher keine Ambitionen, darauf zu reagieren und sitzt die Sache aus. CDU/CSU und SPD haben kein Konzept für den Kohleausstieg oder den Ausbau Erneuerbarer Energien. Ebenso wenig haben sie Vorstöße für ein Umsteuern in der Landwirtschaft oder eine Verkehrswende vorgelegt. Es ist jedoch existenziell, die Klimakrise heute zu bekämpfen. Zu all diesen Themen zum Klimaschutz haben wir Grüne bereits Vorschläge gemacht. Nun bringen wir diese Gesetzesentwürfe und Anträge erneut ins Plenum. Ob es das Gesetz zum Einstieg in den Kohleausstieg ist oder die Festschreibung des Klimaschutzes im Grundgesetz: Jetzt sind konkrete Maßnahmen gefordert.

Immer mehr Menschen sind von stark steigenden Mieten sowie dem Mangel an gutem und bezahlbarem Wohnraum betroffen. Es ist sehr wichtig, darauf zu reagieren und mehr Wohnraum zu schaffen, Mieter*innen vor steigenden Mieten zu schützen und zugleich organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Zu organisierter Kriminalität in Immobilienbereich gehört vor allem das Aufkaufen von Wohnungen, um Geld zu waschen. In solchen Fällen ist dann die Herkunft des Geldes unbekannt. Mieter*innen spüren die Folgen davon direkt: Schmutziges Geld führt zur Steigerung der Immobilienpreise. Wir fordern, dass jetzt Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Teil dessen sind eine bessere Aufsicht, mehr Informationen für Mieter*innen und eine umfassende Transparenz beim Immobilienkauf.

Herzliche Grüße

Eure

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Organspendebereitschaft erhöhen

Wie kann die Bereitschaft zur Organspende gesteigert werden? Zu dieser sehr wichtigen ethischen Frage liegen dem Bundestag zwei konkrete Vorschläge vor, die nun erstmals beraten werden. Gesundheitsminister Spahn hat zusammen mit Abgeordneten wie Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine so genannte Widerspruchsregelung enthält. Dadurch würde künftig jeder Mensch, der einer Organspende nicht ausdrücklich widersprochen hat, automatisch zu einer OrganspenderIn. Außerdem wollen Spahn und seine Gruppe die bislang ergebnisoffene Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger streichen.
Eine Gruppe um Annalena Baerbock (Grüne), Katja Kipping (Linke), Otto Fricke (FDP), Karen Maag (CDU/CSU) und Hilde Mattheis (SPD) lehnt diese Regelungen als zu starken Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht ab. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in regelmäßigen Abständen vor allem bei der Ausweisabholung im Meldeamt auf die Organspende und die Möglichkeit zur Eintragung in einem Onlineregister hingewiesen werden. Hausärztinnen und Hausärzte sollen ihre Patientinnen und Patienten einmal im Jahr über die Organspende informieren, ergebnisoffen beraten und zur Eintragung in das Register ermutigen.
Die beiden Gesetzentwürfe werden nach der Sommerpause im Gesundheitsausschuss beraten. Eine Entscheidung zwischen den beiden Gesetzesvorschlägen ist bis Ende des Jahres vorgesehen.

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Klimaschutz ernstnehmen und voranbringen

Seit Monaten bringt die Sorge um das Klima viele tausende Menschen freitags auf die Straße. Die Europawahl wurde zur Klimawahl ausgerufen. Doch von der Bundesregierung kommt nichts. Keine Vorschläge zur Umsetzung des Kohleausstiegs, keine Konzepte für den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien, keine Fortschritt am Wärmemarkt, Verkehrswende immer noch nicht in Sicht. Erst letzte Woche hat auch die EU Kommission den Entwurf des Nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) der Bundesregierung bewertet und festgestellt: Das ist viel zu wenig, mit diesem Plan wird Deutschland nach 2020 auch die Klimaziele 2030 in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft deutlich verfehlen. Auf europäischer Ebene gehört Deutschland zudem zu einen der letzten Mitgliedsstaaten, die sich mit Szenarien der Klimaneutralität auseinandersetzen. Unsere grünen Vorschläge zu all diesen Themen liegen bereits lange vor. Ein Gesetz zum Einstieg in den Kohleausstieg haben wir bereits vor einigen Monaten eingebracht, ebenso den Gesetzentwurf zur Festschreibung von Klimaschutz im Grundgesetz. Dabei fordern wir nicht nur ambitioniertere Ziele und Bekenntnisse zu einer Europäischen Klimaschutz Union. Auch unsere konkreten Konzepte, zum Ausbau der Solarenergie oder einem Klimavorbehalt für Gesetze liegen auf den Tisch, damit würde eine Bundesregierung endlich der Dringlichkeit des Problems gerecht werden. All diese Anträge und Gesetzentwürfe geben wir gebündelt zum Thema Klimaschutz ins Plenum und fordern die Bundesregierung auf endlich zu handeln.

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Geldwäsche im Immobilienbereich wirksam bekämpfen

Das Thema Wohnungsnot und bezahlbare Mieten hat kein Stück an Brisanz verloren. Nach wie vor gibt es eine breite Debatte über die Gründe der explodierenden Mieten und über die richtigen Instrumente, um dagegen vorzugehen. Die Grüne Bundestagsfraktion war die erste Fraktion, die sich in diesem Zusammenhang auch das Thema der Geldwäsche im Immobiliensektor genauer angeschaut hat. Mittlerweile hat es eine breite öffentliche Berichterstattung über das Thema gegeben und auch andere Fraktionen haben bei diesem Thema nachgezogen.

In unserem Antrag schlagen wir vor allem diese fünf Gegenmaßnahmen vor:

  1. Ohne vollständige Transparenz - kein Immobilienkauf,
  2. Schluss mit Bargeldkoffern beim Immobilienkauf,
  3. Mehr Informationen für Mieterinnen, Mieter und Behörden,
  4. verstärkte Pflichten für Notarinnen und Notare,
  5. Aufsicht – einheitlich und auf Augenhöhe

Die deutschen Immobilienmärkte bieten ideale Voraussetzungen für internationale Geldwäsche: schwache Kontrollen, hohe Intransparenz und satte Renditen machen Deutschland zum Geldwäsche-Paradies. Leidtragende sind die Mieterinnen und Mieter: Auch schmutziges Geld lässt die Immobilienpreise steigen. Gebäude werden vernachlässigt und den Mieterinnen und Mietern fehlen die Ansprechpartner. Denn wie Polizei und Behörden tappen auch sie im Dunkeln, wenn es darum geht die Eigentümer ihrer Wohnungen ausfindig zu machen.

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Menschenrechte für LSBTTI international durchsetzen

Im Juni 2018 beauftragte die grüne Bundestagsfraktion die Bundesregierung mit einer Großen Anfrage zur Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTI). Fast ein ganzes Jahr benötigte die Antwort der Bundesregierung. Der „Lagebericht“ über die Menschenrechte von LSBTTI Personen skizziert besorgniserregende Entwicklungen, wie die Einführung der Todesstrafe für Homosexualität in Brunei. Leider ist der Bericht lückenhaft und wenig systematisch.
Die Antworten weisen auch Informationsdefizite auf. Dies zeigt, dass an manchen Auslandsvertretungen weltweit die menschenrechtliche Lage von LSBTTI Personen weder regelmäßig beobachtet, noch Betroffene strategisch unterstützt werden. Deshalb muss die Unterstützung von Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen an deutschen Auslandsvertretungen weltweit deutlich ausgebaut werden.
Mit der Debatte im Deutschen Bundestag fordern wir die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag zu mehr Engagement für LSBTTI Personen auf. Insbesondere muss der Einsatz gegen die Todesstrafe und andere schwere Menschenrechtsverletzungen verstärkt werden.
Menschenrechtspolitik ist Querschnittspolitik. Wir benötigen ein LSBTTI-inklusives Konzept für die auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit. Deutsche Auslandsvertretungen müssen personell besser ausgestattet werden. So könnten Menschenrechtsreferent*innen an Botschaften regelmäßig die Lage von LSBTTI Personen beobachten. Um eine menschenrechtsbasierte Außenpolitik glaubhaft zu vertreten, muss auch unsere Innenpolitik Menschenrechte schützen. So dürfen Länder, in denen Homosexuelle strafrechtlich verfolgt werden, nicht als sichere Herkunftsländer eingestuft werden.

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Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes würde Lage von Migrant*innen verschlechtern

Kurz vor der Sommerpause rüttelt die Koalition nach dem Angriff auf die Rechte von Geflüchteten durch das so genannte "Geordnete-Rückkehr-Gesetz nun auch an den Grundfesten des Staatsangehörigkeitsrechts (StAG). Gravierende Änderungen im StAG werden in der Woche durch Bundestag (und Bundesrat) gepeitscht werden. Am Montag gab es die öffentliche Sachverständigenanhörung. Am Dienstagmorgen hat die Koalitionsmehrheit im Innenausschuss den Gesetzentwurf beschlossen. Am Donnerstag ist das Gesetz im Plenum.
Die Koalitions-Änderungen zum StAG sahen ursprünglich einen neuen Tatbestand zum Verlust der Staatsangehörigkeit für Personen vor, die sich einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeschlossen haben. Jetzt haben CDU/CSU und SPD erheblich draufgesattelt: Nun soll „die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ eine neue Voraussetzung für den Anspruch auf Einbürgerung werden. Als Beispiel wird eine im Ausland eingegangene Mehrehe genannt.
Das bestehende Staatsbürgerschaftsrecht setzt bereits für eine Einbürgerung ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes voraus. Die unbestimmte neue Gesetzesformulierung zur "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" lässt befürchten, dass die Änderung des StAG weitreichende Auswirkungen auf alle Migrantinnen und Migranten mit Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland haben wird und nicht nur auf wenige Fälle von IS-Kämpfern und Mehrehen. Auch die im Innenausschuss vorgelegte Änderung der Koalitionsfraktionen wird die Unklarheiten nicht beseitigen: So wird nun durch den Zusatz "..., insbesondere er nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist" deutlich, dass es der Koalition nicht nur um die Ächtung von Mehrehen geht, sondern auch andere Tatbestände umfasst sein können.
Auch soll der Zeitraum, in dem eine erschlichene Einbürgerung zurückgenommen werden kann, von fünf auf zehn Jahre ausdehnt werden. Selbst wenn nur ein sehr kleiner Teil der Eingebürgerten von der Ausdehnung der Rücknahmefrist tatsächlich betroffen sein wird, werden damit letztlich alle Eingebürgerten zehn Jahre lang deutsche Staatsangehörige „auf Bewährung“. Nach den Einbürgerungszahlen der letzten zehn Jahre sind dies über eine Million deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Die Staatsangehörigkeit ist Grundlage unseres Zusammenlebens und darf nicht zum politischen Spielball werden. Wir stimmen dem Gesetzentwurf sowie den Änderungsanträgen der Koalition nicht zu.

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Überfällige Anpassung des Grundgesetzes für die Grundsteuer

Wir haben schon seit Monaten Druck gemacht, dass ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Denn die Grundsteuereinnahmen in Höhe von bundesweit über 14 Milliarden Euro sind für Städte und Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle, auf die sie keinesfalls verzichten können. Sie brauchen das Geld, um z.B. Kitas zu unterhalten, Radwege zu bauen oder Schuldächer zu reparieren.
So gut es ist, dass es endlich eine Einigung gibt, so problematisch ist die Öffnungsklausel für die Länder, die damit auch in grundlegenden Punkten von der einheitlichen bundesweiten Regelung abweichen dürfen. So hat Bayern beispielsweise vor, eine Flächensteuer einzuführen. Statt der Werte sollen in Bayern künftig nur die Größen von Gebäude und Grundstück in die Berechnung der Grundsteuer einfließen. Eine solche rein flächenbezogene Grundsteuer ist ungerecht, da dann eine große Villa in bester Lage einer Großstadt genauso besteuert wird, wie ein gleich großes altes, unsaniertes Haus auf einem gleich großen Grundstück, weit abgelegen von Bus, Rathaus und Kita.
Warum sich CDU und SPD von Bayern so unter Druck haben setzen lassen, dass es zu diesem Vorschlag kommt, ist nicht nachvollziehbar.
Auch wenn viele Länder kein Interesse an einer abweichenden Grundsteuerberechnung haben erkennen lassen, besteht das Risiko, dass wir durch die Öffnungsklausel im schlechtesten Fall sechszehn unterschiedlich berechnete Grundsteuern erhalten.
Weitere Fragen, nämlich wie z.B. sichergestellt wird, dass die Länder, die eigene Gesetze erlassen wollen, dadurch keine Vorteile beim Länderfinanzausgleich erzielen, sind noch nicht konkret geklärt. Auch die Frage, was die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter bedeuten kann, ist offen.
Am Donnerstag wird der Gesetzentwurf zur Grundsteuer in den Bundestag eingebracht. Mit einem Abschluss der Beratungen ist im Spätherbst zu rechnen.

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Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland schaffen

In unserem reichen Land sind die Lebensverhältnisse alles andere als gleich. Viele Städte und Dörfer sind attraktiv, insbesondere Ballungsräume und Universitätsstädte ziehen die Menschen an. In struktur- und wirtschaftsschwachen Regionen dagegen erleben Gemeinden die Kehrseite dieses Booms. Das betrifft Landstriche und Städte im Osten Deutschlands wie im Westen, in den ehemaligen Kohlerevieren, aber auch in abgelegeneren ländlichen Regionen. Dort haben Kommunen es schwer, Menschen zum Bleiben zu bewegen oder junge Leute anzuziehen. Im Ortskern stehen Häuser leer, sind Geschäfte verwaist. Das Handy findet wieder mal kein Netz, der Bus kommt nur zweimal am Tag und am Wochenende gar nicht mehr. Ohne Auto hat man Mühe in die nächste Stadt zu kommen. Wenn das ganz normale Leben zu kurz kommt und Probleme überhand nehmen, machen sich leicht Frust und Wut breit. Zwar fließen durchaus Fördergelder in diese Regionen. Doch offensichtlich kommt bei den Menschen zu wenig von dem an, was sie wirklich brauchen. Oft genug werden die Mittel auch nicht abgerufen, weil es vor Ort an den nötigen Voraussetzungen fehlt, an Knowhow, an Personal. Da hilft auch keine Regierungskommission Gleichwertige Lebensverhältnisse, denn Arbeitskreise zu diesem Thema gab es genug. Es braucht Taten und ganz konkrete Strukturhilfen. Wir Grüne im Bundestag wollen ein neues Bund-Länder-Programm „Gleichwertige Lebensverhältnisse für alle“ auflegen und so den Regionen, die heute mit großen Versorgungsproblemen zu kämpfen haben, neue Chancen eröffnen. Sie bekommen über diese neue Gemeinschaftsaufgabe 1,1 Milliarden Euro im Jahr zusätzlich, sowie Personal, das weitere Finanzmittel in die Region holt, um ihre Infrastrukturprobleme zu lösen und ihre Entwicklung wieder selbst in die Hand zu nehmen. Wir wollen dafür sorgen, dass wichtige Lebensgrundlagen überall garantiert sind: Denn eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung, leistungsfähiges Breitband-Internet und die regionale Mobilität von jedem Haus bis in die nächste Stadt sind für uns alle unverzichtbar.

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