Britta Haßelmann – Newsletter

Der Bericht aus dem Bundestag von Britta Haßelmann, MdB

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Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe interessierte Abonnenten,

die vergangenen zwei Sitzungswochen des Deutschen Bundestages waren wieder durch vielfältige, leidenschaftliche Debatten geprägt. Zwei der zentralen Debatten-Punkte waren dabei der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen §219a und die Einigung im Vermittlungsausschuss zum Bildungsföderalismus.

In der letzten Woche wurde der umstrittene Gesetzesentwurf der Koalition zum Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches abgestimmt. Dieser stellt in der jetzt beschlossenen Form weder eine Lösung noch eine Verbesserung dar. Zwar dürfen Ärztinnen und Ärzte nun auf ihrer Website ausweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aber jedwede weiterführenden Informationen sind verboten. Das schafft nicht nur Misstrauen und regt Stigmatisierungen von Frauen sowie Ärztinnen und Ärzten an, sondern führt auch zu Rechtsunsicherheit bei einer so wichtigen Frage der Selbstbestimmung von Frauen. Ich habe, wie meine Fraktion, den Gesetzesentwurf abgelehnt. Wir fordern die Aufhebung des Paragrafen 219a.

Des Weiteren wurde am Donnerstag das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Grundgesetzänderung zu einer Ermöglichung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Bildung überwältigender Mehrheit angenommen. Dem Kompromiss für mehr Möglichkeiten der Kooperation zwischen Bund und Ländern gingen umfassende Verhandlungen voraus, an denen auch ich für die Bundestagsfraktion aktiv mitgewirkt habe. Einerseits wird es jetzt möglich, dass der Digitalpakt Schule endlich gestartet werden kann; andererseits umfasst die beschlossene Gesetzesänderung auch die Bereiche des Regionalverkehrs und des sozialen Wohnungsbaus und ermöglicht für die Zukunft Kooperation bei der Bildungsinfrastruktur. Wichtig ist dabei, dass Bundesmittel nicht nur für Sachausgaben Verwendung finden dürfen, sondern gleichsam Personalausgaben umfassen können, die direkt mit den Investitionszweck in Verbindung stehen. Am 15. März muss der Bundesrat der Änderung des Grundgesetzes noch zustimmen. Nun steht die Tür für eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung weiter offen. Damit kann das Ziel einer besseren Bildung für alle erreicht werden - ein Schritt weiter hin zu einem modernen Bildungsföderalismus für Schülerinnen und  Schüler, Eltern und Lehrer*innen.

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Vermittlungsausschuss – Guter Kompromiss für modernen Bildungsföderalismus

Am Donnerstag wurde das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Grundgesetzänderung zu einer Ermöglichung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Bildung mit überwältigender Mehrheit angenommen. Jetzt kann der Digitalpakt Schule endlich umgesetzt werden. Auch in den Bereichen des Regionalverkehrs, des sozialen Wohnungsbaus und bei der Bildungsinfrastruktur ist eine Kooperation in Zukunft möglich. Am 15. März muss der Bundesrat der Änderung des Grundgesetzes noch zustimmen. Nun steht die Tür für eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung weiter offen.

„Wir haben im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss erzielt, und das ist ein guter Wert; denn wir haben die Frage des modernen Bildungsföderalismus damit ein Stück weitergebracht. Wir haben den Eltern, den Lehrern, den Schülerinnen und Schülern das deutliche Signal gegeben, dass Bund und Länder gemeinsam Verantwortung tragen und sich den Herausforderungen im Bildungswesen stellen, und das ist gut so, meine Damen und Herren.“

„Jetzt geht es doch darum, auch beim DigitalPakt sofort deutlich zu machen, dass wir das, was wir verhandelt haben, nämlich die Investitionen, die Sachmittel des Bundes und der Länder, für Kabel, aber auch für Personal vorsehen. Das muss jetzt auch für den DigitalPakt folgen.“

190225 Britta Vermittlungsausschuss

Information über Schwangerschaftsabbruch - §219a StGB abschaffen

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass Ärztinnen und Ärzte über ihre Dienste informieren können. Schwangere sollten einfach herausfinden können, welche Ärztinnen und Ärzte einen Abbruch vornehmen und mit welcher Methode. Das ist eine zentrale Frage des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. Daher forderten wir in unserem Gesetzentwurf die Aufhebung des Paragrafen 219a StGB. Was die Bundesregierung bei §219a als Lösung präsentiert hat, ist keine wirkliche Verbesserung, sondern ein restriktives Gesetz. Anstatt für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen, wurden das Misstrauen und die Stigmatisierung von Frauen und Ärztinnen und Ärzten weiter befördert. Den Ärztinnen und Ärzten wird ausschließlich das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ erlaubt, jede weitere Silbe und Information bleibt jedoch strafbar. Damit sind auch Anklagen gegen Ärztinnen und Ärzte weiterhin möglich. Ein so fortbestehender §219a gefährdet auch die Versorgungssicherheit von ungewollt Schwangeren, da er zur Stigmatisierung von Abbrüchen beiträgt. Vertrauen in Frauen und Ärztinnen und Ärzte ist hier nicht zu sehen.

190225 Katja 219a
190225 Ulle 219a

Gleichberechtigung im Wahlrecht und in Parteien

„Beim Gleichheitsgebot im Grundgesetz, da setzen wir an, das nehmen wir sehr ernst. Deshalb sind die Debatten über Frauenförderung und deren Qualität, über Quoten und auch über ein Paritätsgesetz interessant, wichtig, notwendig und gut. Denn warum sollten wir uns mit einem Frauenanteil von 30,9 Prozent im Bundestag abfinden?“

190225 Britta Gleichberechtigung im Wahlrecht

Reform der Regierungsbefragung: Union und SPD haben es der Regierung so bequem wie möglich gemacht 

Der Bundestag gilt als die Herzkammer unserer parlamentarischen Demokratie. Und eine der wichtigsten Aufgaben seiner Abgeordneten ist es, die Regierung zu kontrollieren. Die Regierungsbefragung im Bundestag hätte also beste Voraussetzungen dafür, große öffentliche Aufmerksamkeit zu erfahren. Doch stattdessen erfährt sie in ihrer jetzigen Form eher großes öffentliches Desinteresse und gilt seit vielen Jahren als grundlegend reformbedürftig. Denn die Befragung verläuft starr und ritualisiert. Meistens ist lediglich ein/e Minister/in bei der Befragung anwesend, während die restlichen Ressorts von parlamentarischen Staatssekretär/innen vertreten werden - die selbst nicht Mitglieder der Bundesregierung sind. Wir haben bereits in den letzten Legislaturperioden Vorschläge für eine umfassende Reform für ein lebendigeres Parlament gemacht. Neben der regelmäßigen Befragung der Kanzlerin forderten wir auch diese Woche, dass ein selbstbewusstes Parlament die Themen der Befragung festlegen können muss. Außerdem sollten bei der Befragung der Bundesregierung maßgeblich nur Mitglieder der Regierung - also Ministerinnen und Minister - die Fragen der Abgeordneten beantworten. In Anbetracht der eindeutigen Reformbedürftigkeit war die Kritik der Sachverständigen bei der Ausschussanhörung so massiv wie einhellig. Die große Mehrheit der Sachverständigen forderte insbesondere von der Koalition Mut für eine wirkliche Reform. Die Koalition will offenbar ihre Minister/innen vor einer lebendigen und konfrontativen Befragung durch Abgeordnete bewahren. Sie zementiert die Anwesenheit lediglich eines Regierungsmitglieds bei der Befragung und legt sie zudem Monate im Voraus fest. Anstatt die Regierungsbefragung zu verbessern, wurden von Union und SPD Schwachstellen der Befragung in der Geschäftsordnung festgeschrieben. Das ist ein Angriff auf das Fragerecht der Abgeordneten.

190225 Britta Regierungsbefragung

Feministische Außenpolitik – den Blick öffnen

Eine umfassende feministische Außenpolitik öffnet neue Blickwinkel auf bisher ungenutzte Potentiale. Sie hinterfragt bestehende Machtverhältnisse und zeigt Wege auf, um sie abzubauen. Sie hat zum Ziel, die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen weltweit zu fördern, ihnen gleichwertigen Zugang zu sozialen, ökonomischen und politischen Ressourcen zu garantieren und gleichberechtigte Teilhabe auf allen Verhandlungs- und Umsetzungsebenen zu steigern. Die stärke Beteiligung von Frauen an internationalen Verhandlungs- und Friedensprozessen ist dafür wesentlich. Sie ist eine Voraussetzung für die Schaffung von dauerhaften Frieden und Stabilität. Alle Studien und Erfahrungen legen nah, dass Konflikte nur dann erfolgreich und langfristig beigelegt werden, wenn die Belange aller Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden. Eine internationale feministische Politik ist umso wichtiger in einer Zeit, in der die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen in Europa und überall auf der Welt unter Beschuss geraten. Überall wo PopulistInnen und AutokratInnen auf dem Vormarsch sind, werden zuerst die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen beschnitten. Auch dem wollen wir etwas entgegensetzen. Deshalb fordern wir, einen intersektionalen Feminismus in der internationalen Politik konsequent umzusetzen. Dazu bietet sich gerade jetzt eine besondere Gelegenheit, weil Deutschland zwei Jahre im UN-Sicherheitsrat vertreten ist. Hier hat Schweden vorgemacht, was es bedeutet, eine feministische Außenpolitik konsequent einzufordern. Noch nie sind weibliche Sichtweisen so oft gehört worden, wie in der Zeit, in der Schweden nicht-ständiges Mitglied im Sicherheitsrat war.

190225 Agnieszka Feministische Außenpolitik
190225 Claudia Feministische Außenpolitik

Kohleausstieg – Einstieg in den Kohleausstieg einleiten

Deutschland wird sein Klimaschutzziel 2020 – eine Reduktion von 40 Prozent CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 – verfehlen. Um die langfristigeren Klimaziele dennoch möglichst zu erreichen, hatte die Bundesregierung die Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ – die sogenannte Kohlekommission - eingesetzt. Nun hat sich die Kohlekommission nach harten Verhandlungen am 26. Januar 2019 auf einen Fahrplan für den Kohleausstieg geeinigt. Sie hat damit einen breiten gesellschaftlichen Konsens in einer zentralen Frage des Klimaschutzes und der ökologischen Transformation unseres Landes herbeigeführt und einen konkreten Plan für den Ausstieg aus der Kohle vorgelegt. Mit den Ergebnissen der Kohlekommission ist der Prozess jedoch nicht zu Ende. Jetzt fängt die konkrete Umsetzung an. Die Bundesregierung muss die vorgeschlagenen Maßnahmen schleunigst auf den Weg bringen und das Ergebnis zügig im Sinne der Pariser Klimaziele umsetzen. Vor dieser Aufgabe darf die Bundesregierung sich jetzt nicht wegducken. Es war bereits schwach von ihr, elementare Klimaschutzpolitik überhaupt in Kommissionen abzuschieben. Die Bundesregierung muss nun den Pariser Klimazielen entsprechend die in der Kohlekommission vereinbarten Eckpunkte in konkrete Maßnahmen überführen und den Kohleausstieg verbindlich auf den Weg bringen.

190225 Annalena Kohleausstieg

Nord Stream 2 – Vereinbarkeit mit Klima- und Energiezielen der EU erreichen

Wir beantragten zudem eine aktuelle Stunde zu Nord Stream 2. Nord Stream 2, das Pipelineprojekt, das Gas aus Russland nach Deutschland und in die EU transportieren soll, torpediert die europäischen Energie- und Klimaziele. Durch die Pipeline würde die EU sich auf Jahrzehnte an einen fossilen Energieträger binden, statt die europäische Energiewende voranzutreiben. Bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene darf die Bundesregierung keinen Freischein für dieses missratende Projekt erkämpfen. Derzeit sind die Verhandlungen über die EU-Gas-Richtlinie in der entscheidenden Phase. Das Ziel des ursprünglichen Vorschlags ist es, die auf dem EU-Energiebinnenmarkt für Pipelines geltenden Vorschriften auf Pipelines aus und nach Drittstaaten auszuweiten. Dies würde auch das Projekt Nord Stream 2 betreffen. Das Europäische Parlament unterstützt diesen Vorschlag der EU-Kommission. Im Rat haben dagegen Deutschland und Frankreich zusammen am 8. Februar 2019 einen Vorschlag durchgesetzt, wonach das Mitgliedsland, in dem eine Pipeline aus einem Drittstaat ans Netz geht, darüber entscheiden darf, ob die EU-Regelungen für das Projekt gelten sollen. Dadurch könnte Nord Stream 2 weiter gebaut werden. Im nächsten Schritt müssen die beiden Institutionen sich auf einen Kompromiss einigen. Das Vorgehen der Bundesregierung im Rat ist unverantwortlich. Es schadet dem europäischen Energiebinnenmarkt und ignoriert die Klimaziele. Statt auf fossile Energieträger zu setzen, muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien vorankommt und die Energieeffizienz erhöht wird. Das wäre ein Beitrag für den Klimaschutz und für die europäische Energieversorgungssicherheit.

190225 Jürgen Nord Stream 2

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft – nationales Aktionsprogramm notwendig

Der Bericht der Bundesregierung über die Wohnungswirtschaft, Wohngeld und Mieten belegt eindrucksvoll, dass die Instrumente der Bundesregierung die Mietenexplosionen in unseren Städten nicht stoppen sondern weiter anheizen. Bezahlbares Wohnen ist heute in Deutschlands Ballungsräumen und Unistädten für breite Schichten kaum mehr möglich. Statt gezielt in die Zukunft, den sozialen Zusammenhalt und sozialen Ausgleich zu investieren, verteilt die Koalition aus CDU, CSU und SPD mit dem Baukindergeld sinnlos und gegen den Rat von Experten Milliarden Euro Steuergelder mit der Gießkanne. Beim „neuen“ Armutstreiber Wohnen mangelt es der Koalition an Entschlossenheit und daran, gezielt Geld für den sozialen Wohnungsbau einzusetzen. Dadurch wird sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in unseren Städten weiter verschärfen. Die Bundesregierung verstärkt mit ihrer falschen Baupolitik ungleiche Lebensverhältnisse. Gerade in Regionen mit Abwanderung führen das von der Großen Koalition erleichterte Bauen außerhalb der Städte und Gemeinden und das Baukindergeld zu Flächenfraß, Leerstand und verödeten Ortskernen. Nötig sind dringend eine Million dauerhaft günstige Wohnungen in den Städten und Ballungsräumen, dafür fordern wir ein Förderprogramm „Neue Wohngemeinnützigkeit“. Außerdem muss der Bundesanteil des Wohngeldes verdoppelt werden, um deutlich mehr Haushalte mit kleinen Einkommen von ihren Wohnkosten zu entlasten. Zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit fordern wir dringend ein Nationales Aktionsprogramm.

190225 Christian Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

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