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Britta Haßelmann –
Newsletter
Der Bericht aus dem Bundestag von Britta Haßelmann, MdB |
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Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,
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damit Menschen mit Behinderungen in Vollbetreuung nicht von der Europawahl ausgeschlossen werden, haben wir diese Woche gemeinsam mit der FDP und den Linken eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Dieser Schritt wäre nicht notwendig gewesen, wenn Union und SPD bei den verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüssen nicht monatelang untätig geblieben wären. Union und SPD haben das parlamentarische Verfahren, das eine rechtzeitige Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse vorsah, über Monate blockiert und selbst außer unverbindlichen Anträgen nichts vorgelegt. Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und wir setzen uns ein, dass den Geboten der Verfassung genüge getan wird. Die Wohnungsnot in vielen Städten und Regionen wird immer gravierender. Längst ist sie zu einer der bedeutendsten sozialen Fragen in Deutschland geworden. Neue Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung sind dringend notwendig. Deshalb haben wir am Donnerstag unser Programm "Hunderttausend Dächer und Häuser" in den Bundestag eingebracht. Unser Ziel ist es, bis zu 100.000 Dächer auszubauen und leerstehende Wohnungen zu modernisieren. Damit setzen wir steigenden Baulandpreisen und fehlenden Flächen etwas entgegen. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung, wie das Baukindergeld oder die Mietpreisbremse in ihrer aktuellen Form, lösen das Problem nicht. Auf unsere Große Anfrage an die Bundesregierung hin hat der Bundestag Donnerstag zudem die Möglichkeiten für klare Kriterien der öffentlichen Beschaffung debattiert. Die öffentliche Hand muss ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung weltweit leisten. Sie gibt im Jahr Milliarden Euro für Produkte und Dienstleistungen aus. Wenn die öffentliche Beschaffung sich dabei an ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien orientieren würde, könnte sie die nachhaltige Entwicklung erheblich fördern. Bisher gingen die Aktivitäten der Bundesregierung hierbei allerdings nicht über unverbindliche Maßnahmen hinaus. Wir fordern deshalb einen verbindlich festgeschriebenen Stufenplan zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Bereich des Vergaberechts.
Eure |
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Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderungen: Grüne ziehen vor Bundesverfassungsgericht
Wir haben am 20. März gemeinsam mit den Fraktionen Die Linke und FDP eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts beantragt, damit Menschen mit Behinderungen in Vollbetreuung nicht von der Europawahl ausgeschlossen werden. Gegenstand des Verfahrens sind Normen des Europawahlgesetzes, die einen solchen Ausschluss vorsehen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch vor wenigen Wochen gleichlautende Regelungen für Bundestagswahlen für verfassungswidrig und diese für unanwendbar gehalten, weil sie unrechtmäßig in die Gleichheit der Wahlberechtigten eingreifen. Der Ausübung des aktiven Wahlrechtes der betroffenen Menschen stehen dabei keinerlei technische Hindernisse entgegen, wenn das Bundesverfassungsgericht bald entscheidet. Die Grundsätze unseres Wahlsystems werden in keiner Weise beeinträchtigt, wenn verfassungswidrige Wahlrechtsausschlüsse nicht angewandt werden und den Geboten der Verfassung genüge getan wird. Dieser Schritt wäre nicht notwendig gewesen, wenn Union und SPD bei den verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüssen nicht monatelang untätig geblieben wären. Union und SPD haben das parlamentarische Verfahren, das eine rechtzeitige Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse vorsah, über Monate blockiert und selbst außer unverbindlichen Anträgen nichts vorgelegt.
Der Text der einstweiligen Anordnung ist hier verlinkt, mehr Hintergrund-Informationen unter diesem Link.
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Eine nachhaltige und faire Öffentliche Beschaffung ermöglichen
Die öffentliche Hand gibt jährlich circa einen dreistelligen Milliardenbetrag für Produkte und Dienstleistungen aus. Öffentliche Beschaffung könnte als enormer Hebel wirken, um die Nachfrage nach fairen und nachhaltigen Produkten zu steigern. Vier Jahre nach der Neufassung der EU-Vergaberichtlinie und zwei Jahre nach der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) steht die Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien in Deutschland noch am Anfang. Solche Kriterien werden bei der Beschaffung durch die Bundesregierung allenfalls "produkt- und einzelfallbezogen berücksichtigt". Bei folgenden Punkten besteht deutlicher Nachholbedarf: - Der im Nationalen Aktionsplan (NAP) avisierte Stufenplan zur verbindlichen Festschreibung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Vergaberecht liegt noch auf Eis.
- Die Bundesregierung gibt nur unverbindliche Empfehlungen und delegiert Verantwortung weg. Die derzeitigen gesetzlichen Reglungen stellen auf Freiwilligkeit ab und haben sich als zu schwach erwiesen, um ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien durchzusetzen.
- Nur sechs von 14 Ministerien ergreifen überhaupt konkrete Maßnahmen.
- Das "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit", das die Bundesregierung als quasi zentrales Instrument vorstellt ist recht dünn
- Die Bundesregierung subsummiert unter Nachhaltigkeitskriterien fast ausschließlich Umweltkriterien.
- Die Beratungsstellen für nachhaltige Beschaffung sind personell unterbesetzt.
Die Bundesregierung muss, wie im NAP angekündigt, endlich einen Stufenplan zur verbindlichen Festschreibung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Vergaberecht vorlegen und rasch umsetzen. Darüber hinaus muss der Bund seine Beratungsstellen für nachhaltige Beschaffung deutlich stärken. Zum einen brauchen sie mehr Personal und es sollte über Vernetzung und Bündelung nachgedacht werden. Es braucht eine umfassende Reform des Vergabewesens des Bundes. Dazu muss die Auftragsvergabe an zentralen Stellen zusammengefasst werden. Durch eine Bündelung sind nicht nur ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien leichter umzusetzen, sondern es ergeben sich auch mögliche Effizienzgewinne und dadurch Einsparpotenziale. |
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Hunderttausend Dächer und Häuser Programm - jetzt die Wohnungsnot bekämpfen
Die Wohnungsnot spitzt sich immer weiter zu. Bauland ist knapp und die Preise hierfür steigen. Dies behindert den Bau bezahlbarer Wohnungen. Fehlanreize wie das teure Baukindergeld der Bundesregierung treiben die Preise zusätzlich und wirken besonders dort, wo gar keine Wohnungen fehlen. Laut einer Studie der Technischen Universität Darmstadt und des Pestel-Instituts besteht ein brachliegendes Baupotential auf Dachflächen für eine halbe Million Wohnungen. Diese ungenutzten Bauflächen-Potentiale wollen wir heben. Dafür fordern wir eine millionenschwere Bauflächen-Offensive für den Wohnungsausbau. Wir wollen mit einem "Hunderttausend Dächer und Häuser Programm" den Anreiz geben, dass in den nächsten drei Jahren bis zu 100.000 Dächer ausgebaut und leerstehende Wohnungen modernisiert werden. Mit dem Programm stärken wir die Innenentwicklung im Bestand, geben eine Antwort auf die steigenden Baulandpreise und ermöglichen Wohnungsbau ohne Flächenfraß. Das Programm sieht eine Förderung für Ausbau und Modernisierung von bis zu 150 Euro pro Quadratmeter vor, beim Bauen mit Holz oder der Einplanung von Solarthermie oder Sonnenstrom auf 225 Euro erhöhen. Vor allem im Ausbau von Dächern liegt ein riesiges und notwendiges Potenzial in den dicht besiedelten Ballungsräumen. Nur wenn die Bundesregierung endlich die Weichen richtig stellt, kann sie den Wohnungsmangel noch abfedern. |
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Die parlamentarische Zusammenarbeit von Deutschland und Frankreich stärken
Die deutsch-französische Freundschaft ist ein wichtiger Garant für den Frieden in Europa. Mit dem Deutsch-Französischen Parlamentsabkommen soll nun eine neue Stufe in der Zusammenarbeit beider Länder und für Europa beschritten werden. Die parlamentarische Versammlung, die am 25. März 2019 erstmals zusammentreten wird, ist etwas völlig Neues. Beide Parlamente wollen künftig durch gemeinsame politische Beschlüsse eigene Impulse für eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Kontrolle der Umsetzung des Vertrags von Aachen setzen. Angesichts des europapolitischen Stillstands bei der Bundesregierung ist das dringend nötig. Wir setzen uns dafür ein, dass künftige Beschlüsse der Versammlung auch mit einfacher Mehrheit der gesamten Versammlung beschlossen werden, um den Gemeinschaftssinn in der Versammlung zu stärken. Beide Parlamente hatten mit ihrer Resolution vom 22. Januar 2018 ihre Regierungen zu einer entsprechenden Fortschreibung des alten Elysée-Vertrags verpflichtet. Die lange geplante feierliche Verabschiedung am 22. Januar 2019 wurde jedoch durch die Bundesregierung durch die Verabschiedung des Vertrags in Aachen durchkreuzt. Ein klarer Affront gegenüber den Parlamenten. Schon lange war der Termin dem Kanzleramt bekannt. Nun wird die Verabschiedung im Bundestag nachgeholt. Am 11. März hatte bereits das französische Parlament dem Abkommen mit breiter Mehrheit zugestimmt. Die Versammlung darf sich nicht nur mit Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik beschäftigten, sondern muss sich auch bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und bei Vollendung des europäischen Binnenmarkts einbringen. Bei zukünftigen Initiativen deutsch-französischer Zusammenarbeit sollte die Versammlung frühzeitig beteiligt werden. |
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Damit armutsbekämpfende Maßnahmen auch bei den Kindern ankommen: Neugestaltung des Kinderzuschlages
Sowohl der Kinderzuschlag als auch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gehen an den meisten armen Kindern vorbei. Zwei Drittel der anspruchsberechtigten Kinder wachsen in verdeckter Armut auf, weil die Leistung bei ihnen schlicht nicht ankommt. Die Intention des Familienstärkungsgesetzes begrüßen wir deshalb. Es werden auch einzelne sinnvolle Stellschrauben gedreht: die Erhöhung und Koppelung des Kinderzuschlag an das sächliche Existenzminimum; die Abschaffung der Abbruchkanten, so dass sich zusätzliches Einkommen für Familien immer lohnt oder auch die Abschaffung des 1-Euro-Eigenanteils am Schulmittagessen für BuT-Kinder. Doch das zentrale Problem ignoriert die Bundesregierung: Der Kinderzuschlag muss endlich automatisch ausgezahlt werden, damit kein Kind mehr in verdeckter Armut aufwachsen muss. Das haben wir mit unserem Antrag in den Bundestag eingebracht. Und anstatt am Bürokratiemonster Bildungs- und Teilhabepaket herumzudoktern braucht es hier einen großen Wurf: Das Paket gehört aufgelöst und muss zu einem Teil im Kinderregelsatz und zum anderen Teil durch einen kostenlosen Zugang zu den Angeboten vor Ort direkt und unbürokratisch bei den Kindern ankommen. Die Bundesregierung muss endlich die Weichen für den Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung stellen, die Schluss macht mit dem Antragsdschungel und dem Anrechnungswirrwarr. Familien mit einem kleinem oder keinem Einkommen stärkt man nicht mit Schmalspurlösungen. Das Familienstärkungsgesetz ist eine vertane Chance, Teilhabechancen für alle Kinder unabhängig vom Elternhaus und Wohnort sicherzustellen. |
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Eine politische Lösung des Afghanistan-Konflikts finden
Der Bundestag wird diese Woche über die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der "Resolute Support Mission" in Afghanistan entscheiden. Die NATO-geführte Mission soll weiterhin die afghanischen Sicherheitskräfte ausbilden, beraten und unterstützen. Nachdem im vergangenen Jahr die Anzahl der einsetzbaren deutschen Soldatinnen und Soldaten von zuvor 980 auf 1.300 erhöht wurde, soll diese Obergrenze nun weiter bestehen bleiben. Die Fraktion hat dem Mandat mehrheitlich nicht zugestimmt. Die Lage in Afghanistan ist auch 18 Jahre nach Beginn des Einsatzes mehr als besorgniserregend. Auf dem Warschauer Gipfel hatte die NATO im Juli 2016 beschlossen, den - ursprünglich temporären - Einsatz unbefristet fortzuführen. Auch nach den zahlreichen verheerenden Anschlägen durch die Taliban muss an einer politischen Lösung des Konflikts festgehalten werden. Die jahrelange Strategie, vorrangig mit militärischen Mitteln eine Friedenslösung erzwingen zu wollen, ist erkennbar gescheitert. Wir fordern, dass die für die Unterstützung des zivilen Wiederaufbaus gemachten Versprechungen eingehalten werden. Zudem setzen wir uns seit langem für eine umfassende Evaluierung und Wirksamkeitsanalyse des deutschen Engagements durch eine unabhängige Kommission ein. Ich habe mich beim Mandat enthalten. |
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Arbeitnehmer*innen, Journalist*innen und Hinweisgeber*innen mit dem Geschäftsgeheimnisgesetz schützen
Die Bundesregierung hat zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen einen Gesetzentwurf vorgelegt. Nach massiver Kritik durch die grüne Bundestagsfraktion, haben auch die zuständigen Berichterstatter in den Fraktionen von CDU und SPD Druck auf Bundesministerin Barley gemacht. In einigen Punkten - wie der Definition des Begriffs Geschäftsgeheimnis - konnten Nachbesserungen erreicht werden. Inhaltlich konnte vor allem der vorher befürchtete lähmende Effekt für Journalist*innen auf ihre Recherchetätigkeit durch Änderungsanträge der Koalition vom Tisch gefegt werden. Dies ist in Hinblick auf die Bedeutung der Pressefreiheit in einer Demokratie besonders erfreulich. Beim Schutz von Arbeitnehmer*innen war die Koalition ebenfalls zu Nachbesserungen bereit. Anders als von Barley geplant, dürfen die Beschäftigten für sie relevante Informationen über den Betriebsrat einholen. Wenn beispielsweise eine Kündigungswelle droht und der Betriebsrat dies weiß, darf er diese Information an die Belegschaft weitergegeben werden. Die Information ist kein Geschäftsgeheimnis. Andere Kritikpunkte bleiben. Die Regelungen zum Hinweisgeberschutz greifen weiter viel zu kurz und müssen eine Interimslösung sein. Lücken des Geheimnisschutzes im Zivilprozess lässt der Gesetzentwurf weiter offen. |
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Impressum
Britta Haßelmann MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin |
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