Britta Haßelmann – Newsletter

Der Bericht aus dem Bundestag von Britta Haßelmann, MdB

header-newsletter-berlin

Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe interessierte AbonnentInnen,

längst ist die große Wohnungsnot zu einer der zentralen sozialen Fragen geworden. Insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen sehen sich viele Menschen mit zu hohen Mieten konfrontiert oder finden gar keinen bezahlbaren Wohnraum. Die Proteste tausender Menschen am letzten Wochenende in zahlreichen Städten machten eindringlich auf das Problem aufmerksam. Wir müssen jetzt die Initiative ergreifen. In einer Vereinbarten Aktuellen Stunde wurde dieses wichtige Thema im Bundestag am letzten Mittwoch debattiert. Die Maßnahmen von CDU und SPD - die löchrige Mietpreisbremse oder auch das Baukindergeld – bieten keine Lösung. Es muss dringend mehr guter und bezahlbarer Wohnraum für alle geschaffen werden. Wir plädieren hierbei für eine Mietpreisgarantie, den Ausbau von Dachgeschossen sowie ein Bundesförderprogramm „Neue Wohngemeinnützigkeit“.

Für die Einhaltung der Klimaziele ist es unerlässlich, dass auch der Bereich Verkehr endlich einen Beitrag dazu leistet. Doch bisher sind davon kaum Ansätze zu erkennen. Zu lange haben die Bundesverkehrsminister Ramsauer, Dobrindt und Scheuer - alle CSU - einfach nichts getan in Sachen Verkehrswende. Dies gilt ebenso für die unterentwickelte Elektromobilität. Dabei ist eine Verkehrs- und Antriebswende zwingend nötig. Ein wichtiger Teil dessen ist es, den Anteil elektrischer Fahrzeuge im Straßenverkehr deutlich zu erhöhen und Elektromobilität im Markt zu verankern. Dazu braucht es auch die Förderung der öffentlichen Ladeinfrastruktur, einen erleichterten Einbau von Ladevorrichtungen in Mehrfamilienhäusern im Wohneigentums- und Mietrecht und eine Kraftfahrzeugsteuer, mit der sich der Kauf von Elektroautos lohnt.

Vorgeburtliche Bluttests sind ein hochsensibles Thema, zu dem es sehr unterschiedliche Auffassungen von Abgeordneten jenseits von Fraktionszugehörigkeit gibt. Am vergangenen Donnerstag hat hierzu eine grundlegende erste Orientierungsdebatte im Bundestag stattgefunden, bei der verschiedenen Positionen Raum gegeben wurde. Debattiert wurde insbesondere, ob die Kosten des Tests von den Gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden sollten. Einige sahen darin die Möglichkeit, eine größere Informiertheit der werdenden Eltern zu schaffen. Andere haben hingegen die Position vertreten, dass so etwas die Gefahr vorgeburtlicher Selektion berge und einen Einschnitt in die Rechte von Menschen mit Behinderungen darstelle.

Jenseits der Parlamentarischen Woche noch der Hinweis, dass heute vor dem Bundesverfassungsgericht die Verhandlung zum Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen in (Voll)Betreuung und schuldunfähigen Straftätern von der Europawahl am 26. Mai 2019 stattfindet. Union und SPD hatten eine Aufhebung jahrelang blockiert. Die Fraktionen von B‘90/Die Grünen, FDP und Linken haben dagegen geklagt. Mehr Infos dazu unter diesem Link.

Ich wünsche Ihnen und euch frohe Ostern sowie schöne Feiertage.
Eure

Haßelmann_Britta-Unterschrift

Bezahlbares Wohnen darf kein Luxusgut sein: Aktuelle Stunde "Wohnraummieten in Deutschland"

Bezahlbares Wohnen ist längst zu einer der zentralen sozialen Frage geworden. Wohnungsnot und horrende Mieten sind für viele Menschen in ihrem Lebensalltag eine große Belastung. Das haben auch die Proteste am Wochenende wieder gezeigt. Gerade in Großstädten und Ballungsräumen sehen wir den Mangel an bezahlbarem Wohnraum und einen dramatischen Anstieg der Mieten. Das geht auch auf das Konto der schwarz-roten Bundesregierung. 45.000 Sozialwohnungen fallen jedes Jahr aus der Zweckbindung, die Mietpreisbremse wirkt kaum. Es war ein schwerer Fehler der schwarz-gelben Bundesregierung im Jahr 1989, die Gemeinnützigkeit im Sozialen Wohnungsbau abzuschaffen. In Folge dessen wurden hunderttausende gemeinnützige, günstige Mietwohnungen privatisiert und bilden heute die Kernbestände großer Immobilienkonzerne wie Deutsche Wohnen und Vonovia. Wir brauchen endlich eine Trendwende für bezahlbares Wohnen. Wir fordern ein Förderprogramm des Bundes „Neuen Wohngemeinnützigkeit“ in Höhe von drei Milliarden Euro jährlich, um jedes Jahr 100.000 dauerhaft günstige Mietwohnungen neu zu schaffen und zu erhalten. Wir fordern eine Mietengarantie, die ein weiteres Explodieren der Mietkosten verhindert mit der ortsüblichen Miete als Mietobergrenze. Außerdem eine Baulandoffensive, um den Ausbau von Dachgeschossen und die Wiederbelebung leer stehender Wohnungen finanziell zu fördern. Das Grundgesetz sieht vor: Eigentum verpflichtet. Kommunen haben daher das Recht einzugreifen, etwa wenn Bauland trotz Wohnraummangel brach liegt. Ob davon Gebrauch gemacht wird, muss jede Kommune für sich entscheiden, auch mit Blick auf die Frage, ob die Gelder anders besser für bezahlbares Wohnen eingesetzt werden können. Das von Union und SPD eingeführte teure und wirkungslose Baukindergeld löst die Mietenexplosion jeden Fall nicht.

190412 Katrin Wohnmieten

Parlamentarische Staatssekretäre sind nicht das drängendste politische Thema

„Meine Damen und Herren, wenn es darum geht, was Menschen in diesem Land bewegt, dann können wir über die Bekämpfung der Klimakrise reden. Wir können über die Frage des Pflegenotstands reden, der nämlich sehr viele Menschen betrifft. Wir können auch über die Frage „Zukunft Europas“ reden oder über die Befürchtungen und Ängste, die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen in unserem Land im Zusammenhang mit dem Brexit haben. Das sind Themen, die Menschen bewegen, aber doch nicht ihr „Parlamentarischer-Staatssekretär-Gesetzentwurf“, der sauschlecht ist.“

„Meine Damen und Herren, es gibt in der Staatsrechtslehre – den kleinen Exkurs haben wir schon vom Kollegen Amthor gehört – zu diesem Institut grundsätzlich verschiedene Auffassungen. Es gibt auch grundsätzlich Kritik an der Frage, ob dieses Institut des Parlamentarischen Staatssekretärs, der Parlamentarischen Staatssekretärin, sinnvoll ist. Aber – das muss man ganz deutlich sagen – jede Fraktion, jede Partei, die einmal in einer Regierungskonstellation war oder ist, hat auf dieses Institut des Parlamentarischen Staatssekretär und der Parlamentarischen Staatssekretärin immer zurückgegriffen, auch die Grünen und alle anderen. Was allerdings, meine Damen und Herren, zu diskutieren ist, ist die Frage: Warum hat diese Große Koalition eigentlich so viele Staatssekretäre?“

190412 Britta Staatssekretäre

Eine zukunftsfähige Mobilität für die Klimaziele

Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 um 40 bis 42 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Das ist auch dringend nötig, um die Chance zu erhalten, die Erderwärmung im nötigen Ausmaß zu begrenzen. In den letzten Jahren sind die CO2-Emissionen des Verkehrs jedoch nicht gesunken. Um das Klimaschutzziel zu erreichen, braucht es eine Verkehrs- und eine Antriebswende. Dafür muss unter anderem der Anteil elektrischer Fahrzeuge im Verkehr deutlich erhöht werden. Der Bundesregierung ist es bis heute allerdings nicht gelungen, einen solchen Markthochlauf der Elektromobilität sicherzustellen. Damit gefährdet sie nicht nur die Einhaltung der Klimaschutzziele, sondern setzt auch die Zukunftsfähigkeit des stärksten Wirtschaftszweigs in Deutschland aufs Spiel. Wir Grüne im Bundestag fordern die Bundesregierung auf, unter anderem die Kraftfahrzeugsteuer stärker so auszurichten, dass der Kauf von Elektroautos sich lohnt, den Einbau von Ladevorrichtungen in Mehrfamilienhäusern im Wohneigentums- und Mietrecht zu erleichtern und die Förderung öffentlicher Ladeinfrastruktur auszuweiten. Entscheidend wird sein, die Einführung von Elektrofahrzeugen mit dem Ausbau erneuerbarer Energien zu begleiten und die Ökobilanz von batterieelektrischen Fahrzeugen weiter zu verbessern.

190412 Stephan Elektromobilität

Verbraucherschutz stärken und kollektiven Rechtsschutz ausbauen

An den Oberlandesgerichten Stuttgart und Braunschweig scheiterten seit November 2018 zwei Musterfeststellungklagen daran, dass die klagenden Organisationen im Sinne des Musterfeststellungsklagegesetzes nicht als klageberechtigt anerkannt wurden. Eine Enttäuschung für zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher, die von der Bundesregierung offensichtlich kalkuliert war, um Unternehmen wie VW ein freundliches Geschenk zu machen. Diese Vermutung wird nun durch das Verhalten der Bundesregierung auf EU-Ebene untermauert. In den Verhandlungen zum so genannten „New Deal for Consumers“ besteht sie auf einer möglichst starken Einschränkung der klagebefugten Organisationen. An tatsächlich wirksamen Instrumenten kollektiven Rechtsschutzes scheint die Bundesregierung nicht interessiert. Auf Initiative der grünen Bundestagsfraktion wurden letzte Woche zwei Anträge im Deutschen Bundestag debattiert, mittels derer die Grünen die Bundesregierung auffordern, die EU-Kommission in ihren Bestrebungen zu unterstützen, eine so genannte Verbandsklage einzuführen und keine weiteren Beschränkungen der Klagebefugnis vorzunehmen. Dass die Bundesregierung derweil eine praxisuntaugliche Musterfeststellungsklage in Brüssel als Vorbild für den kollektiven Rechtsschutz in ganz Europa anpreist, belegt den geringen Stellenwert des Verbraucherschutzes in der schwarz-roten Koalition.

190412 Manuela kollektiver Rechtsschutz

Orientierungsdebatte: Positionen zu vorgeburtlichen genetischen Bluttests Raum geben

Nicht invasive pränatale Tests (NIPT) dienen der Feststellung von Chromosomen-Abweichungen beim Fötus (Ungeborenen), insbesondere bezüglich der Trisomie 21 (Down-Syndrom). Dafür wird fötales Erbgut aus dem mütterlichen Blut gewonnen und untersucht. Durch diese Vorgehensweise ist der Test medizinisch, technisch risikolos, im Gegensatz zu invasiven Methoden wie der Fruchtwasseruntersuchung. Der sogenannte „PraenaTest“ ist bereits seit einigen Jahren zugelassen, inzwischen ab 130 Euro erhältlich und kommt häufig zur Anwendung. Im Falle eines positiven Ergebnisses wird die Schwangerschaft auf Wunsch der Schwangeren bzw. der werdenden Eltern meist abgebrochen. Therapien gibt es nicht.

Aktuell geht es um die Frage, ob die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für den Test übernehmen sollten. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G‑BA) hat auf Antrag des Herstellers die Übernahme bei Vorliegen einer besonderen Risikokonstellation vorgeschlagen. Andere Stimmen widersprechen hier deutlich und befürchten, dass der gesellschaftliche Druck auf die Frauen und Eltern, eine Schwangerschaft mit einem behinderten Kind abzubrechen, dadurch weiter steige  und die gesellschaftliche Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen sinke. Der Bundestag führte dazu diese Woche eine erste Orientierungsdebatte.

Auch in unserer grünen Bundestagsfraktion gibt es unterschiedliche Haltungen. Die grüne Bundestagsfraktion eint allerdings klar, dass wir für eine vielfältige und inklusive Gesellschaft stehen, für eine Gesellschaft, in der jeder Mensch anerkannt und geschätzt wird, so wie er ist; gerade Menschen mit Behinderungen oder einer Erkrankung. Dafür ist noch viel zu tun. Wir stehen ebenfalls für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen bei Schwangerschaft und Geburt. Frauen sollen selbst darüber entscheiden können, ob sie ein Kind bekommen, welche Untersuchungen sie während der Schwangerschaft in Anspruch nehmen und wie sie das Kind zur Welt bringen. Schwangere bzw. werdende Eltern sollten in die Lage versetzt werden, möglichst informierte und freie Entscheidungen zu treffen. Die Qualität und Verfügbarkeit von Informations- und Beratungsangeboten hat in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung.

190412 Corinna PräNaTest
190412 Kirsten PräNaTest
190412 Katja PräNaTest
190412 Markus PräNaTest

Den Status Quo überwinden und Stromsteuer klimafest machen

Um die international vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen, benötigen wir eine umfassende Reform der Umlagen, Abgaben und Steuern im Energiebereich. Die Bundesregierung aber hält an dem Status Quo fest und tut mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Stromsteuerbefreiungen sowie Änderungen energiesteuerrechtlicher Vorschriften nur, wozu sie durch Vorgaben der EU verpflichtet ist. Wir wollen ein System, dass die Voraussetzung dafür schafft, dass Deutschland seine nationalen Klimaschutzziele erreichen kann. Deshalb forderten wir die Bundesregierung in unserem Entschließungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf auf, dafür ein einfaches, transparentes und wirksames System der Umlagen, Abgaben und Steuern zu schaffen. Dabei braucht es aus unserer Sicht eine CO2-orientierte Reform des Energiesteuersystems, dass auch außerhalb des bereits bestehenden europäischen Emissionshandelssystems die notwendigen Anreize für den Klimaschutz setzt. Diese Reform muss gleichzeitig auch sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte berücksichtigen, damit alle Beteiligten nach ihren Möglichkeiten ihren fairen Beitrag erbringen können. Stattdessen geht die Bundesregierung jedoch nur kleinteilige Änderungen der bestehenden Stromsteuerregelungen an, die den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten deutlich erhöhen. Außerdem löst sie mit dem Entwurf keine bestehenden rechtlichen Unklarheiten

190412 Stefan Stromsteuer

Social Entrepreneurship in Deutschland fördern und unterstützen

Social Entrepreneurs brauchen vor allem in der Gründungsphase und bei der Übergabe an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger speziell auf sie zugeschnittene Rahmenbedingungen. Bisher haben sie z.B. Schwierigkeiten, an geeignete Fördergelder zu kommen. Das liegt daran, dass sie im Unterschied zu anderen Unternehmen nicht allein auf Gewinne, sondern auch auf gesellschaftlichen Mehrwert ausgerichtet sind. Sie sind aber auch keine rein gemeinnützige Organisation. Mit dieser Ausrichtung fallen sie häufig durch alle Förderraster. Das muss sich ändern, denn Sozialunternehmen finden mit Kreativität und Innovationspotential wirtschaftliche Lösungen für soziale oder ökologische Herausforderungen, die dringend gebraucht werden. Dieses Potential gilt es zu entwickeln. Wie wichtig Social Entrepreneurs sind, haben auch Union und SPD erkannt und im Koalitionsvertrag festgehalten. Bislang hat es die Bundesregierung aber versäumt, diese Branche angemessen zu fördern, geschweige denn eine schlüssige Strategie zu entwickeln. Unser Antrag sollte deshalb Druck machen, endlich eine soziale Innovationsstrategie auszuarbeiten und das Thema Social Entrepreneurship auf Staatssekretärsebenes des Wirtschaftsministeriums anzusiedeln. Die klassische Gründungs- und Innovationsfinanzierung soll insgesamt für Sozialunternehmen leichter zugänglich und um einen Gründungskapital von 25.000 Euro ergänzt werden. Zudem braucht es Gründungs- und Finanzierungsberatung aus einer Hand in „One-Stop-Shops“. Die digitale Verwaltung muss vorankommen, um die bürokratischen Belastungen für Gründungen abzusenken. Um die speziellen Anforderungen von Social Entrepreneurships besser zu erfüllen, sind Anpassungen im Genossenschaftsrecht und die Potentiale einer neuen Rechtsform zu prüfen.

190412 Dieter Social Entrepreneurship

Du erhältst diesen Newsletter, weil du dich für ihn angemeldet hast. Newsletter abmelden | Webversion anschauen | Profil anpassen

Impressum

Britta Haßelmann MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin