Britta Haßelmann – Newsletter

Der Bericht aus dem Bundestag von Britta Haßelmann, MdB

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Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe interessierte Abonnent*innen,

im Nachgang zur letzten Sitzungswoche schicke ich euch und Ihnen etwas verspätet noch die Infos zur letzten Woche.

Das Artensterben nimmt dramatische Formen an: Eine Million Pflanzen- und Tierarten sind vom Aussterben bedroht. Dies ist der Befund des Berichts des Weltartenschutzrats. Politische Konsequenzen daraus sind umgehend erforderlich. Deshalb hatten wir eine Aktuelle Stunde zum Artenschutz beantragt, die am Freitag stattfand. Die Bundesregierung schweigt bisher dazu, anstatt diesen Weckruf ernst zu nehmen. Wir fordern, jetzt zu handeln.

Vor vier Monaten veröffentlichte die Kohlekommission ihren Abschlussbericht. Spätestens seitdem ist eindeutig: Die Nutzung von Braunkohle muss beendet werden. Passiert ist allerdings seitdem nichts. Die Bundesregierung und Union und SPD sind nicht handlungsfähig in dieser Frage. Konkrete Umsetzungsvorschläge lässt die Bundesregierung vermissen. Dabei ist der Kohleausstieg unabdingbar, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu realisieren. Entsprechende Maßnahmen müssen heute ergriffen werden - die Klimakrise wartet nicht. In unserem Antrag dazu haben wir gefordert, die Kraftwerkleistung von Braunkohlekraftwerken um rund 5 Gigawatt und die von Steinkohlekraftwerken um rund 7,7 Gigawatt im Vergleich zu 2017 zu senken. Zudem sprechen wir uns gegen den Bau neuer Kohlekraftwerke aus.

Das globale Wirtschaftssystem verändert sich stark. Im Zuge dessen ist auch die EU gefordert, sich darin neu zu positionieren. Eine gemeinsame, EU-weite Industriepolitik ist dafür unabdingbar. Diese sollte ökologisch und sozial sein, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Das Vorgehen des Bundeswirtschaftsministeriums geht allerdings in eine andere Richtung: Es setzt primär auf große Unternehmen und ist wenig an Europa orientiert. Wir haben in unserem Antrag dem gegenüber gefordert, Startups sowie den industriellen Mittelstand zu fördern - nur so kann eine nachhaltige Wirtschaft in der EU gewährleistet und Vielfalt geschaffen werden.

Eure
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Aktuelle Stunde "Artensterben": Die ökologische Krise bekämpfen

Eine Million Tier- und Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht, die Hälfte der Korallen verloren und das Artenstreben schreitet in rasendem Tempo voran. Das sind die alarmierenden Ergebnisse, zu denen der Weltartenschutzrat in seinem Bericht zum Zustande der Natur weltweit kommt. Der Mensch tilgt buchstäblich die Natur von der Erde und gefährdet damit seine eigenen Lebensgrundlagen und Nahrungsmittelsicherheit. Die Bundesregierung darf diesen Weckruf nicht verschlafen, sondern muss den Schutz unserer Lebensgrundlagen zur Chefinnensache machen, bevor der Frühling verstummt und Felder und Wälder leer sind. Daher haben wir in der Aktuellen Stunde die Bundesregierung gefordert, endlich zu handeln. Die halbherzigen Maßnahmen der Bundesregierung reichen überhaupt nicht aus, um das Artensterben in Deutschland abzubremsen, geschweige denn zu stoppen. Ganz im Gegenteil: die Bundesregierung subventioniert mit bis zu 50 Milliarden jährlich die voranschreitende Naturzerstörung und lässt hunderte von Pestiziden ohne Prüfung zu. Wir brauchen eine Trendwende im Artenschutz, die den größten Verursachern des Artensterbens Einhalt gebietet. Allen voran braucht es eine Agrarwende, die Steuergeld nur noch an Betriebe bezahlt, die umwelt- und naturschutzfreundlich wirtschaften. Die Bundesregierung hat aktuell die Möglichkeit dies in Brüssel durchzusetzen. Aber sie schützt stattdessen lieber große Agrarkonzerne auf Kosten der Natur. Darüber hinaus brauchen wir einen Ausstieg aus Ackergiften wie Glyphosat und den bienengiftigen Neonikotinoiden und eine bessere Umsetzung und Finanzierung des Naturschutzes.

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Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken unverzüglich beenden

Um die Klimaziele von Paris noch erreichen zu können, müssen wir schleunigst mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung beginnen. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlagen für den Einstieg in der Kohleausstieg auf der Basis der Ergebnisse der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" auch als Kohlekommission bekannt. Bis Ende 2022 sollen dafür rund ein Viertel der Braunkohlekapazitäten und rund ein Drittel der Steinkohlekapazitäten abgeschaltet werden. Die Kohlekommission hatte den Auftrag, einen Vorschlag für den Ausstieg aus der Kohleverstromung und einen Strukturwandel in den Revieren vorzulegen. Sie hat ihren Abschlussbericht am 30. Januar 2019 übergeben. Inzwischen sind über vier Monate vergangen, ohne dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Kohleausstieg vorgelegt hat. Stattdessen kursiert nur ein Gesetzentwurf, in dem der Strukturwandel geregelt wird. Wir sind der Meinung, dass die Gesetzgebung für Strukturwandel und Kohleausstieg gleichzeitig erfolgen müssen. Wir wollen bis 2022 die Kraftwerksleistung von Braunkohlekraftwerken um rund 5 Gigawatt und die Kraftwerksleistung von Steinkohle um rund 7,7 Gigawatt im Vergleich zu 2017 senken. Dazu geben wir den Unternehmen bis zum 30.06.2020 Zeit eine Verhandlungslösung mit der Bundesregierung zu suchen. Wird bis zu diesem Datum keine Lösung erzielt, hat die Bundesregierung einen Monat Zeit einer Verordnung zu erlassen, die bestimmt, welche Kohlekraftwerke abgeschaltet werden. Außerdem untersagen wir den Bau neuer Kohlekraftwerke und streichen die durch den Kohleausstieg frei werdenden Emissionszertifikate, damit das eingesparte CO2 nicht an anderer Stelle ausgestoßen wird. Wir betrachten dabei die Geschwindigkeit des Kohleausstiegs als gesellschaftlichen Minimalkonsens. Zur Einhaltung der Klimaziele von Paris muss der Kohleausstieg nach 2022 beschleunigt werden. Wir wollen die von der Kommission vorgesehenen Überprüfungsjahre 2023, 2026 und 2029 dazu nutzen, schneller aus der Kohleverstromung auszusteigen.

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Eine verlorene Generation verhindern: Mädchen in Krisen- und Konfliktgebieten Bildung ermöglichen

Wir fordern die Bundesregierung mit unserem Antrag dazu auf, Bildungsprogramme in Krisen- und Konfliktsituationen auszubauen und die Gesundheitsversorgung von Mädchen und Frauen in bewaffneten Konflikten und Krisengebieten umfassend zu verbessern. Denn sie sind die ersten, bei denen Bildung und Gesundheitsversorgung zu kurz kommen. Bisher sind Bildungsinitiativen in Krisenkontexten häufig nur kurzfristig angelegt und chronisch unterfinanziert. Dabei steigt die Anzahl und Dauer von Krisen und Konflikten weltweit an. Die von der Bundesregierung unter anderem auf dem G7-Gipfel 2018 zugesagten finanziellen Mittel für Bildung und Gesundheit von Mädchen und Frauen in bewaffneten Konflikten und Krisen müssen verlässlich bereitgestellt werden. Deutschland hinkt in diesem Bereich im internationalen Vergleich der Geber hinterher und konterkariert seine selbstgesteckten Ziele. Bildung ist nicht nur ein fundamentales Menschenrecht und Schlüssel für Entwicklung, sondern Bildung kann auch eine hohe Friedensdividende liefern: Mehr Bildung fördert ein besseres Verständnis von Demokratie und Konfliktlösung. Und Bildung schützt auch insbesondere Mädchen vor Gewalt, früher Verheiratung und ungewollten Schwangerschaften und stellt für sie in Krisensituationen zusätzlich oft das letzte bisschen Normalität dar. Auch der Zugang von Frauen und Mädchen zu Gesundheitsdiensten ist in Krisen- und Konfliktgebieten sehr häufig eingeschränkt. Neben dem Aufzeigen von wichtigen Schnittstellen zwischen Bildung, sexuellen Rechten und reproduktiver Gesundheit soll der Antrag aufzeigen, wie durch engagiertes Handeln gemeinsam mit Partnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen verhindert werden kann, dass trotz andauernder Krisen keine verlorene Generation heranwächst.

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Eine soziale und ökologische Industriestrategie für Europa

Die Digitalisierung schreitet voran, die Klimakrise verschärft sich. Die USA stellen den Multilateralismus in Frage und China will der Globalisierung seinen Stempel aufdrücken. In dieser Zeit ist Europa gefordert, sich strategisch neu zu positionieren. Eine gemeinsame europäische Industriepolitik ist ein wichtiger Baustein, um im globalen Wettbewerb mit den anderen großen Wirtschaftsräumen auf Augenhöhe zu bleiben. Dabei ist Innovation die Antwort auf neue Fragen, Ökologie die Antwort auf Umweltkrisen und Solidarität die Antwort für ein soziales Miteinander. Dies muss eine industriepolitische Strategie berücksichtigen. Die von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgelegte "Nationale Industriestrategie 2030" findet nicht die richtigen Antworten. Sie setzt zu wenig auf Europa, ignoriert die Zukunfts- und Marktchancen einer nachhaltigen Industrie und setzt bei Unternehmen vor allem auf Größe anstatt auf Vielfalt und Innovation. Unsere Industriestrategie richtet sich auch und besonders an den industriellen Mittelstand und Startups. Auch dort entstehen die Innovationen der Zukunft. Wir schlagen Instrumente vor, die für sie eine Brücke von der Forschung zum Geschäftsmodell schlagen und durch kluge Ordnungspolitik Märkte schaffen. Unsere Vorschläge für fairen Wettbewerb ermöglichen es Europa zu reagieren, wenn in Drittländern mit unfairen Mitteln agiert wird.

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Ein zukunftsfähiges Einwanderungsgesetz schaffen

Die grüne Bundestagsfraktion hatte bereits im Dezember 2018 einen Entwurf für ein Einwanderungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Ziel ist die Gestaltung einer Einwanderungsgesellschaft, die die Interessen und Talente der Menschen in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig den Bedarf an Arbeitskräften in Deutschland auch in Zukunft zu decken. Die Bundesregierung bringt nun den Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz in den Bundestag ein. Dem Regierungsentwurf fehlt es an Mut und Innovationskraft. Der Koalition aus Union und SPD gelingt es nicht, die Komplexität der Einwanderungsregeln übersichtlicher zu gestalten und die Einwanderungsmöglichkeiten zu vergrößern. Neue Einwanderungsmöglichkeiten werden mit hohen und gegenüber der geltenden Rechtslage nochmals verschärften Voraussetzungen überfrachtet, so dass diese in der Praxis zu bloßen Einzelfallregelungen verkommen werden. In der Folge werden partiell eher weniger als mehr Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland kommen. Auch für die Talente, die sich bereits ohne einen sicheren Aufenthaltstitel in Deutschland befinden, wird nur eine sehr unzureichende Regelung angeboten. Dies ist ein fatales Signal sowohl für die Menschen in Ausbildung und Arbeit, als auch für die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die auf sie als Arbeitskräfte angewiesen sind. Die Bundesregierung verschließt weiterhin die Augen vor der Gestaltung einer modernen Einwanderungspolitik.

Wir wollen ein Einwanderungsgesetz, das diesen Namen auch verdient. Nur so ist es möglich, die demografische Herausforderung wirksam zu adressieren.

Unsere Kernpunkte:

  • Die bestehenden Regelungen der Arbeitskräfteeinwanderung werden durch ein Einwanderungsgesetz liberalisiert, systematisiert und vereinfacht.
  • Der Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit wird erleichtert und bei entsprechenden Voraussetzungen auch für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete geöffnet ("Spurwechsel")
  • Das gegenwärtige, an den Nachweis eines Arbeitsangebots gebundene und daher nach-frageorientierte Arbeitsmigrationsrecht wird durch die Chance der Angebotsorientierung ("Punktesystem") ergänzt, also um die Möglichkeit für Arbeitskräfte zur Arbeitsplatzsuche vor Ort.
  • Das Einwanderungsgesetz baut die Bildungsmigration zu einem echten migrationspolitischen Schwerpunkt aus. Die Möglichkeiten in Deutschland zu studieren oder einen qualifizierten Berufsabschluss im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zu machen, werden durch Rechtsansprüche rechtssicher ausgestaltet.
  • Das deutsche Einwanderungsrecht wird globalisierungstauglich ausgestaltet, z. B. indem es Möglichkeiten schafft, sich länger als bisher im Ausland beruflich, sozial, ökologisch oder humanitär zu engagieren, ohne den deutschen Aufenthaltstitel zu verlieren.

Begleitend bekräftigen wir mit einem Antrag "Bleiberecht für Geflüchtete gestalten" die Forderungen rund um den "Spurwechsel". Viele Menschen mit einer Duldung sind bestens integriert, arbeiten oder würden alle Voraussetzungen mitbringen, eine Berufsausbildung aufzunehmen, aber viele Ausländerbehörden verwehren dies bis heute. Die Potentiale dieser Menschen versanden, die fehlende rechtliche Sicherheit behindert ihre Integration, gerade wenn eine Rückführung auf absehbare Zeit nicht möglich ist. Damit haben wir eine wachsende Gruppe von Menschen, die faktisch hier leben, aber nicht teilhaben können. Das wollen wir grundlegend ändern.

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Die Ausbildung von Psychotherapeut*innen fair gestalten

Seit vielen Jahren besteht Reformbedarf bei der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Im Gegensatz zu etlichen anderen Gesundheitsberufen müssen sie ihre Ausbildung selbst finanzieren oder erhalten während der praktischen Tätigkeit in ihrer Ausbildung keine oder nur eine schlechte Bezahlung. Es gibt rechtliche Unsicherheiten aufgrund einer fehlenden Approbation nach dem Studium. Die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung sind unklar, weil im Psychotherapeutengesetz noch keine Anpassungen an das durch den so genannten Bologna-Prozess etablierte Bachelor-Master-System erfolgt sind. Eine Reform der Psychotherapeutenausbildung war also längst überfällig. Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zumindest auf einige Themen eine Antwort bietet. Allerdings bleiben aus unserer Sicht noch Fragen offen. So ist die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung unzureichend, so dass die jungen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einen erheblichen Anteil an den Weiterbildungskosten selbst tragen müssen. Auch ist nicht sichergestellt, dass die Vielfalt der psychotherapeutischen Verfahren, die Praxiserfahrung und die Besonderheiten der Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Studium ausreichend berücksichtigt werden. Wir schlagen außerdem vor, dass auch Fachhochschulen das Studium der Psychotherapie anbieten können. Die Möglichkeit zum Quereinstieg von pädagogischen, heilpädagogischen und anderen Fachkräften zur Psychotherapieausbildung ist für die psychotherapeutische Versorgung etwa von Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung. Wir setzen darauf, dass der Gesetzentwurf in den weiteren parlamentarischen Beratungen nachgebessert wird. Um unsere Forderungen und Vorschläge zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zu bekräftigen, haben wir einen eigenen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht.

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Wachsende Städte bei Herausforderungen unterstützen

Am 11. Mai 2019 ist Tag der Städtebauförderung. Mit dem Geld der Städtebauförderung fördern Bund, Länder und Gemeinden städtebauliche Projekte in zahllosen Städten. Mit diesen Mitteln formulieren Bürgerinnen und Bürger und ihre Städte und Gemeinden Entwicklungsstrategien hin zu nachhaltigen Städten und schieben diese an. Dazu gibt es schon die bewährten Programme der Städtebauförderung "Soziale Stadt", "Stadtumbau" oder "Kleine Städte und Gemeinden". Die Städtebauprogramme sind lernende Programme. Es gilt, sie immer wieder an aktuelle Herausforderungen in den Städten und Gemeinden anzupassen und bei Bedarf auch zu erweitern. Die Städte wachsen weltweit rasant. Auch in Deutschland erleben viele Städte einen massiven Zuzug, der sie vor große Herausforderungen stellt. Andernorts ziehen Menschen weg. Städte müssen ihre Wohnungen und Infrastrukturen an die neuen Bedingungen anpassen. Heute gilt es stärker als bisher die Kosten für Wohnungen bezahlbar zu gestalten, nachhaltige Mobilität, Luftqualität und Lärmschutz herzustellen und Flächenkonkurrenzen in den Städten zu lösen. Bestehende Herausforderungen in Städten und Gemeinden, wie den sozialen Zusammenhalt zu stärken oder ländliche oder strukturschwache Regionen und Stadtviertel zu stärken bestehen fort. Es gilt, neue bezahlbare Wohnungen, Schulen und Grünflächen zu schaffen, Städte angesichts Hitzesommern und Starkregen zu grünen Schwammstädten umzubauen, Städte mit nachhaltigen Lebensmitteln zu versorgen und Klimaschutz möglich zu machen. Wir müssen mehr erneuerbare Wärme vor Ort erzeugen und nutzen, und die energetische Modernisierung von Gebäuden bezahlbar machen. Dazu wollen wir die Städtebauförderung weiter entwickeln und es auch im Baurecht den Kommunen erleichtern, entsprechende Strategien umzusetzen.

190510 Daniela Städtebauförderung

Aufnahme von Geflüchteten regional und kommunal stärken

Mittlerweile haben sich fast 50 Städte und Gemeinden in Deutschland zu "Sicheren Häfen" erklärt. Sie wollen ihr kommunales Selbstbestimmungsrecht im Sinne des Flüchtlingsschutzes nutzen und erklären sich dazu bereit, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen. Derzeit hindert aber § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz die Länder jedoch an einer eigenständigen Durchführung humanitärer Aufnahmeprogramme, da hierzu immer das Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat erforderlich ist. Wir legen nun einen Antrag vor, der vorsieht, § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz in eine so genannte "Benehmensregelung" zu ändern, so dass die Länder nicht mehr das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums einholen müssen, um humanitäre Aufnahmeprogramme auf den Weg zu bringen. Das Bundesinnenministerium würde dann von den Ländern in Kenntnis gesetzt, kann so aber die Aufnahme nicht mehr blockieren. Die Bundesregierung muss sich für eine nachhaltige Verantwortungsteilung zum Schutz von Geflüchteten einsetzen. Das Feilschen europäischer Mitgliedsstaaten um Aufnahmekontingente auf dem Rücken von aus Seenot geretteten Menschen, die Schutz suchen, muss ein Ende haben. Hier muss die Bundesregierung als Vorbild voran gehen und auf nationaler Ebene Kommunen und Städte bei der freiwilligen Aufnahme von Schutzsuchenden und deren Integration unterstützen und fördern. Städten und Gemeinden kommen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen konkrete Aufgaben zu. Unterbringung, soziale Integration, medizinische Versorgung und Bildung - all diese Aufgaben liegen in kommunaler Zuständigkeit. Hierfür müssen Städte und Gemeinden finanziell besser als bisher unterstützt werden.

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