Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien aus der Parteienfinanzierung muss kritisch geprüft werden

7. April 2017

Zum geplanten Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien aus der Parteienfinanzierung erklären Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:

"Wir erwarten von De Maizière, dass er die Formulierungshilfen zum Thema Parteienfinanzierung allen Fraktionen unverzüglich zur Verfügung stellt. Die Hürden sind sehr hoch und die Legislaturperiode bietet nicht mehr viel Zeit. Eine kritische Prüfung ist aber dringend notwendig, da es sich um eine grundlegende Verfassungsänderung handelt. Hier muss Sorgfalt vor Schnellschuss gelten. Es stellen sich grundlegende Fragen, wie ein solches Vorgehen mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Parteien in Einklang zu bringen ist. Bereits zweimal ist ein NPD-Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Jetzt ist besondere Sorgfalt nötig, damit eine entsprechende Initiative nachher nicht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kassiert wird. Ein unsauberes Vorgehen wird am Ende nur der verfassungsfeindlichen, rechtsextremen NPD nützen. Im Kampf gegen die NPD und ihre menschenfeindliche, rassistische Ideologie ist die politische Auseinandersetzung der ganzen Zivilgesellschaft gefordert."

Schlagwörter: