Bundestag schafft Hintertüren für Privatisierung von Autobahnen

1. Juni 2017

 

Auch wenn im parlamentarischen Verfahren noch Veränderungen erreicht wurden, lassen die Beschlüsse der Koalition zur Infrastrukturgesellschaft für Bundesautobahnen mehrfach Hintertüren für eine Privatisierung offen.

Die Aufnahme von teuren Krediten und Genussscheinen wird durch die Grundgesetzänderung nicht ausgeschlossen und kann problemlos durch die nächste Regierung mit einfacher Mehrheit ermöglicht werden. Das gleiche gilt für eine Umwandlung der Autobahn GmbH in eine Aktiengesellschaft. Nach wie vor können teure ÖPP-Verträge mit Privaten für Einzelprojekte abgeschlossen werden.

Unsere Infrastruktur muss öffentlich bleiben und darf nicht den Renditeinteressen von Banken und Versicherungen überlassen werden.

Den Änderungsantrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dieser Frage finden Sie hier:

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/125/1812597.pdf

 

Schlagwörter: Autobahn , Privatisierung