Dreister Alleingang der Koalitionsfraktionen bei Parteienfinanzierung

15. Juni 2018

Es ist schon ein dreister Alleingang, den Union und SPD bei der Parteienfinanzierung gemacht haben. Im Hauruckverfahren haben die Koalitionsparteien die Obergrenze der Parteienfinanzierung angehoben. Unsere rechtlichen Bedenken wurden von Sachverständigen in der Bundestagsanhörung geteilt. Die Begründungen, die die Koalitionsfraktionen für ihr Vorhaben aufführen, halten keiner sachlichen Betrachtung stand. Deshalb prüfen wir eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht.  

Mit ihrer Aktion schaden CDU/CSU und SPD  allen demokratischen Parteien. Wir Grüne haben immer wieder deutlich gemacht, dass es eine gute finanzielle Ausstattung der Parteien braucht. Sie sind elementarer Bestandteil unserer lebendigen Demokratie. Wir brauchen auch dringend mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung. Wir wollen klare Regeln beim Sponsoring und strengere Veröffentlichungspflichten.

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