GO-Ausschuss: Ausschussvorsitzende abwählbar

8. November 2019

Ausschussvorsitzende vertreten ihren Ausschuss nach außen und werden als Repräsentanten des Ausschusses wahrgenommen. Ein Ausschuss des Deutschen Bundestages muss sich nicht von einem Abgeordneten repräsentieren lassen, der wiederholt und fortlaufend Bürgerinnen und Bürger beleidigt und die Institutionen unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates angreift und versucht zu diffamieren. So jemand ist nicht geeignet den Bundestag, seine Ausschüsse und die Ausschussmitglieder zu repräsentieren."

Der Geschäftsordnungsausschuss hat heute festgestellt, dass auf Grundlage der geltenden Regelungen eine Abwahl eines Ausschussvorsitzenden durch die Mitglieder des Ausschusses möglich ist.

Stephan Brandner ist nicht geeignet, den Rechtsausschuss zu führen. Er zerstört mit seinen Äußerungen die Gesprächsbrücken zu Bürgerinnen und Bürgern, zur Anwaltschaft, zu Berufsverbänden, zu Religionsgemeinschaften, zur Zivilgesellschaft. Seine letzten Äußerungen machen deutlich, dass wir weiterhin mit seinen ständigen Entgleisungen rechnen müssen. Er selbst hat jede Voraussetzung dafür, die Aufgabe als Vorsitzender des Rechtsausschuss in einer pluralen, offenen Demokratie wahrnehmen zu können, verspielt. Nur er trägt dafür die Verantwortung.

Schlagwörter: AfD , Geschäftsordnung