8. Juni 2016
Die Grundsteuer ist auf den ersten Blick eine kommunale Einnahme unter Vielen. Ihr Anteil an den kommunalen Steuern fällt mit ca. 15 % eher bescheiden aus. Andere Einnahmen wie die Gewerbesteuer oder der kommunale Anteil an der Einkommenssteuer sind insgesamt deutlich umfangreicher. Trotzdem ist die Grundsteuer für die Kommunen unverzichtbar. Ihre besondere Bedeutung liegt in ihrer Verlässlichkeit. Unabhängig von konjunkturellen Auf- und Abschwüngen oder Steuergestaltungsmöglichkeiten sind die Einnahmen aus der Grundsteuer konstant. Die Besteuerung des Grundbesitzes durch die Grundsteuer flankiert die anderen konjunkturabhängigen kommunalen Steuerarten sinnvoll. Deshalb ist die Grundsteuer sowohl durch ihre Einnahmehöhe als auch durch ihren Charakter als kommunale Besteuerung für die Kommunen unverzichtbar.
Das Problem ist: Die Grundsteuer ist veraltet und ungerecht. Einheitswerte aus den Jahren 1964 bzw. 1935 und unterschiedliche Grundsteuermesszahlen abhängig vom Haustyp verursachen Verzerrungen und Ungleichbehandlungen.
Das Ergebnis ist: Heute unterliegt gleichwertiger Grundbesitz völlig unterschiedlichen Grundsteuerbelastungen. Die unterschiedlichen Vermögenswerte im Immobilienbereich werden nicht adäquat durch die Steuerzahlung abgebildet.
Deshalb ist es unumstritten: Die Grundsteuer ist wohl nicht mehr verfassungsgemäß. Bisher beurteilte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer noch nicht. Eine Klage liegt dem Gericht aber schon vor. Es ist also höchste Zeit eine Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen.
Diese Einsicht ist jedoch schon alt. Die Länder debattieren schon Jahre unterschiedliche Vorschläge bisher leider ohne Erfolg. Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Koalitionsvertrag aus der Debatte verabschiedet: „Wir fordern die Länder auf, nach Abschluss der laufenden Prüfprozesse rasch zu einer gemeinsamen Position zu kommen.“
Dieser Auftrag konnte den Streit zwischen den Ländern über die künftige Grundsteuer in den letzten Jahren jedoch nicht lösen. Jetzt scheint allerdings endlich Bewegung in die Debatte zu kommen. Die Mehrheit der Länder hat anscheinend akzeptiert, dass ein Konsens aller nicht möglich ist. Sie haben sich jetzt mehrheitlich auf einen Reformvorschlag verständigt. Dieser sieht vor, die vorhandenen Bodenrichtwerte zu übernehmen und einen pauschalierten Herstellungsaufwand für das dazugehörige Gebäude anzuwenden. Das Ziel ist eine aufkommensneutrale Reform. Verlierer und Gewinner unter den Eigentümern stehen allerdings noch lange nicht fest. Die Länder rechnen mit „etlichen Jahren“, bis alle Grundstücke neu bewertet sind.
Allerdings sind Bayern und Hamburg gegen diesen Reformvorschlag. So heißt es, dass Hamburg den Reformvorschlag zwar nicht inhaltlich ablehnt, allerdings negative Folgen aus dem Länderfinanzausgleich befürchtet. Bayern verfolgt ganz eigene Ziele. Jedes Land soll allein entscheiden, ob und wie die Grundsteuer erhoben wird.
Ein Gesetzentwurf soll laut der Länder noch vor der Sommerpause eingebracht werden. Bayern ist derweil auf Krawall gebürstet und schreit Zeter und Mordio. Spannend!!!!
Eine Bewertung unsereseits folgt, wenn endlich mal etwas vorgelegt wird.