Aus Wertstoffgesetz wird Verpackungsgesetz – einheitliche kommunale Sammlung fehlt

5. August 2016

Barbara Hendricks hat einen Entwurf für ein Verpackungsgesetz vorgelegt. Das klingt neu, ist es aber nicht. Im Großen und Ganzen hat sich nur der Titel geändert. Er wurde ehrlicherweise angepasst. Diesen Entwurf weiterhin Wertstoffgesetz zu nennen wäre auch zu vermessen gewesen.

Inhaltliche Neuerungen gegenüber dem letzten Entwurf, damals noch für ein Wertstoffgesetz, gibt es kaum. Nach dem Widerstand aus den Ländern, die wie wir Grüne die Dualen Systeme nicht noch weiter aufblähen wollen, backt Barbara Hendricks ganz kleine Brötchen. In ihrem neuen Gesetzentwurf verzichtet sie komplett auf eine bundeseinheitliche Regelung für eine Sammlung aller Wertstoffe aus dem Hausmüll. Es bleibt bei der getrennten Sammlung von Verpackungen durch die Dualen Systeme und der Restmüllsammlung von Kommunen. Weitere Wertstoffe wie Bratpfannen oder Platzspielzeug werden nicht in einer einheitlichen Wertstofftonne erfasst. Es sei denn, die Kommunen und Dualen Systeme machen dies freiwillig, wie heute schon vielerorts. Von einer einheitlichen Sammlung des Hausmülls in kommunaler Hand sind wir weiter entfernt als je zuvor. Lediglich die Recylingquoten sollen herauf gesetzt werden, aber auch dies nicht mehr so ambitioniert wie ursprünglich geplant.

Mehr dazu in der ausführlichen Bewertung des Gesetzentwurfes von Peter Meiwald und mir

Schlagwörter: Daseinsvorsorge , Wertstoffe , Kommunen