18. Oktober 2016
„CETA darf nicht nur vertagt, sondern muss gestoppt werden. Auch die kürzlich vereinbarte Zusatzerklärung zwischen der EU und Kanada ist nicht geeignet, die Defizite in dem Abkommen bei den Sonderklagerechten für Investoren auszuräumen. Am Abkommen selbst wurde nichts geändert. Es bleibt die Gefahr für die kommunale Daseinsvorsorge, z. B. bei der Wasserversorgung von Investoren vorm Schiedsgericht verklagt zu werden.“
Hinweis für die Redaktion:
Die Erklärung bietet für keinen der umstrittenen und kritischen Punkte am CETA-Investitionsschutz rechtssichere Verbesserungen und Lösungen, stellt der Völkerrechtler Prof. Markus Krajewski in einem Kurzgutachten für die grüne Bundestagsfraktion fest.
Sie ändert zum Beispiel nichts daran, dass „die tatsächlichen Regelungsmöglichkeiten angesichts potenzieller Schadensersatzklagen“ durch Investoren eingeschränkt werden können. Dies ist insbesondere auch ein Problem für die kommunale Daseinsvorsorge und damit für so sensible Bereiche wie die Trinkwasserversorgung, wie ein Gutachten von Prof. Silke Laskowski im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion festgestellt hat.