15. Juni 2018
Um die Obergrenze zu erhöhen, bedürfe es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer wirklich guten Begründung, sagt dagegen die Grüne Britta Haßelmann. "Keiner von Ihnen hat erklärt, warum es 25 Millionen sind, nicht 17 Millionen oder 23 Millionen."