1. Februar 2019
Das Parlament ist der zentrale Ort der Demokratie. Ob Rente, BAföG oder Kita-Ausbau – die gewählten Abgeordneten entscheiden für die Gesellschaft über wichtige Fragen.
Viele Bürgerinnen und Bürger sehen im Fernsehen leere Plenarsäle und fragen sich, was die Abgeordneten machen. Dieser Eindruck entsteht auch, weil ihnen ein großer Teil des parlamentarischen Entscheidungsprozesses vorenthalten wird. Denn die Ausschüsse des Bundestages tagen normalerweise in nichtöffentlichen Sitzungen, die Bürgerinnen und Bürger müssen bisher draußen bleiben.
Der Ausschluss der Öffentlichkeit aus den Ausschusssitzungen ist die Regel, Live-Streams oder veröffentlichte Protokolle, in denen die Debatten nachgelesen werden können, sind die Ausnahme.
Doch das Parlament darf sich nicht aus der Öffentlichkeit zurückziehen. Es sollte deshalb eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Ausschüsse des Bundestages öffentlich tagen. Hier geschieht die wichtige Detail- und Sacharbeit. Hier wird an den Gesetzentwürfen gearbeitet, die am Ende alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Und im Grundgesetz heißt es in Artikel 42: „Der Bundestag verhandelt öffentlich.“
Genau dies will die grüne Bundestagsfraktion umdrehen: Die Bürgerinnen und Bürger, die Medien, die Menschen im Netz sollen die Debatten und Sitzungen mitverfolgen können. Nur auf besonderen Beschluss – beispielsweise bei der Beratung geheimer und vertraulicher Themen – soll die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Wer eine solche nichtöffentliche Sitzung wünscht, muss dies auch besonders begründen.
Politikerinnen und Politiker sollten erst gar nicht den Anschein erwecken, vor der Öffentlichkeit irgendetwas zu verbergen zu haben oder nur bestimmten Lobbygruppen Zugang zu Entscheidungsprozessen zu gewähren. Wir wollen mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger.
Wir meinen, Bürgerinnen und Bürger sollten besser nachvollziehen können, was im Bundestag beraten wird. Auch die Berichterstattung in den Medien würde gewinnen, wenn die fachliche Auseinandersetzung und die Entscheidungsprozesse in den Ausschüssen öffentlich sind.
Deshalb haben wir einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung eingebracht. Unsere Forderung: Die Beratung der Ausschüsse soll grundsätzlich öffentlich sein und per Livestream im Internet übertragen werden. Die Ausschussprotokolle und Beratungsunterlagen werden zeitnah im Internet veröffentlicht, so dass alle Interessierten nachlesen können, aufgrund welcher Argumente und Informationen entschieden wurde.
Dabei berücksichtigen wir, dass in einzelnen Fällen aus Gründen der Sicherheit oder zum Schutz einer Person eine öffentliche Beratung nicht möglich ist. Dann wird der Ausschuss die Öffentlichkeit ausschließen. Verhandlungen, fachliche Beratung und Kompromissfindung jedenfalls sollten aus unserer Sicht unter den Augen der Öffentlichkeit stattfinden.
Doch hier stellen sich Union und SPD quer. Sie meinen, durch die Öffentlichkeit würden die Arbeitsprozesse des Parlamentes gestört.
Dabei ist lebendige und transparente Demokratie ein Kriterium für mehr Fachlichkeit. Wir sind überzeugt, dass Transparenz nicht zu Qualitätsverlusten, sondern zu Qualitätsgewinnen führt.