22. April 2020
Heute befasst sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit der Aussetzung der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Dazu erklärt Britta Haßelmann, Bielefelder Bundestagsabgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90 /Grüne:
Die monatliche Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an den Bezügen eines Bundesrichters und wird jährlich an die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst. Dieser Mechanismus muss immer zu Beginn einer Wahlperiode vom Parlament beschlossen werden und ist so auch für die jetzige 19. Wahlperiode erfolgt. Die gesetzliche Regelung der Abgeordnetenentschädigung ist damit transparent und für alle nachvollziehbar.
In der jetzigen außergewöhnlichen Krisensituation ist es ein wichtiges Signal, die automatische Anpassung der Abgeordnetenentschädigung auszusetzen. Es ist gut, dass die Bundestagsfraktionen sich darauf verständigt haben, das in dieser Sitzungswoche auf den Weg zu bringen.