25. März 2021
Zur Entscheidung des Berliner Kammergerichts zur Verfassungswidrigkeit bei abstammungsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Zwei-Mütter-Familien erklären Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:
Wir sind bereit, gemeinsam mit Abgeordneten anderer demokratischer Fraktionen einen neuen Gesetzentwurf zum Abstammungsrecht zu erarbeiten. Union und SPD rufen wir zur Mitarbeit auf, damit das Ende der Diskriminierung von Regenbogenfamilien endlich Realität wird. Bereits bei der „Ehe für Alle“ wurden ermutigende Erfahrungen zur fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit gemacht.
Dass heute bereits das zweite Gericht die abstammungsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Zwei-Mütter-Familien für verfassungswidrig hält, zeigt wie groß der politische Handlungsdruck ist. Fast vier Jahre lang ist von der jetzigen Koalition nichts dazu gekommen. Einig waren sich Union und SPD nur bei der Ablehnung des grünen Gesetzentwurfes, der diese Diskriminierung bereits vor einem Jahr beendet hätte.
Es ist eine Zumutung für die Eltern, immer wieder lange Gerichtsprozesse hinnehmen müssen, um die Diskriminierung des Gesetzgebers zu korrigieren. Und solange das Gerichtsverfahren läuft, gibt es für die betroffenen Kinder keine rechtliche Sicherheit. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Es muss das Parlament sein, das Diskriminierung von Kindern in Regenbogenfamilien noch vor dem Sommer beendet.
Wenn die Koalition nicht die Kraft findet, sich dazu zu positionieren, muss sie die Abstimmung freigeben.