Kein echtes Wertstoffgesetz

14. Juli 2016

Der neue Arbeitsentwurf des Wertstoffgesetzes bläht das bestehende System der Abfallsammlung und Verwertung noch weiter auf und steigert die ohnehin bestehende Intransparenz für Bürgerinnen und Bürger. Von einer Wertstoffsammlung im ursprünglichen weiteren Sinne kann keine Rede sein.

Nicht nur die organisatorische Trennung von Duale Systemen (Verpackungen) und Kommunen (Restmüll) bleibt be-stehen. Im neuen Entwurf wird auf die seit Jahren diskutierte Integration der Pro-dukte aus ähnlichen Materialien, sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen von Bratpfanne bis Bobby-Car, in die Sammlung verzichtet. Sie bleibt der freiwilligen Ver-einbarung zwischen Kommune und Dualem System überlassen. Der Entwurf ist ein echter Rückschritt. Wenn dieser Gesetz wird, ist für Jahrzehnte die Chance auf eine wirkliche Neugestaltung der Wertstoffsammlung und mehr Recycling im Sinne der Kreislaufwirtschaft, also der stofflichen Verwertung von Sekundärrohstoffen, ver-passt.

Die Forderung von uns Grünen und der Bundesländer, die Sammlung aller Abfälle aus privaten Haushalten in eine, nämlich die kommunale Hand zu geben, und so klare Zuständigkeiten und mehr Transparenz zu schaffen, wird ignoriert. Das teure und ineffiziente System der getrennten Entsorgung durch Kommunen und Duale Systeme vor Ort wird aufrechterhalten. Die Kommunen werden gezwungen, sich mit privaten Entsorgern abzustimmen und Abstimmungsvereinbarungen zu treffen. Für Kooperation auf Augenhöhe mangelt es den Kommunen aber an durchsetzbaren Rechten. Zwar soll die Kommune die Art des Sammelsystems, die Art und Größe der Behälter und die Häufigkeit der Leerungen festlegen können, aber nur „soweit eine solche Vorgabe erforderlich ist“ (§ 22 Abs. 2 WertstoffG AE). So verkommt die Orga-nisation der Sammlung vor Ort zur reinen Verhandlungsmasse. Die Kommune kann als staatliche Instanz nicht einmal verbindliche Vorgaben machen, weil die Bundesre-gierung ihr nicht zu die Zuständigkeit für Sammlung gibt, so wie wir Grüne es vor-schlagen.

Ein für Bürgerinnen und Bürger undurchsichtiges System wird nicht transparent und bürgernäher gestaltet. Die Komplexität wird sogar noch weiter erhöht. Rechtsstreite aus den erzwungenen Abstimmungsvereinbarungen sind vorprogrammiert. Das Sys-tem ist außerdem zu statisch. Einmal erzwungene Kompromisse werden schwer wieder rückgängig zu machen sein. Statt eine einfache und bürgerorientierte Sammlung aus einer Hand durch die Kommunen zu organisieren, erhalten die Städte und Ge-meinden lediglich ein paar rechtlich unverbindliche organisatorische Mitsprache-rechte. Das ist falsch. Die Menschen vor Ort sollten mehr bestimmen können, was mit ihrem Müll passiert.

Der neue Entwurf sieht nur noch Recyclingquoten für Verpackungen vor. Recyc-lingquoten für Produkte aus ähnlichen Materialien, also Recyclingquoten für stoffglei-che Nichtverpackungen, fehlen völlig. Die Quote für die werkstoffliche Verwertung von Plastikverpackungen wird gegenüber dem Entwurf vom Oktober 2015 sogar von

80 auf 70 Prozent gesenkt. Das verringert den Anspruch für Recycling deutlich und stellt eine quasi Absage an die Kreislaufwirtschaft dar. Die Recyclingquoten für Ver-packungen werden zwar erhöht aber nur statisch festgelegt und fortgeschrieben. Eine Ausgestaltung als selbstlernendes System findet nicht statt. Das selbstlernende System hätte den Vorteil, dass die Höhe der zu erfüllenden Recyclingquoten für die Folgejahre sich an den besten Recyclingergebnissen des Vorjahres orientieren. Dies wäre ein echter Top-Runner-Mechanismus mit entsprechenden Anreizen für Innova-tion und mehr Recycling.

Die neu geschaffene Kontrollinstanz „Zentrale Stelle“ mit hoheitlichen Befugnis-sen, wird von Handel und Hersteller dominiert. Somit besteht die Gefahr, dass mög-lichst niedrige Preise für die Entsorgung vor ökologischen Standards stehen. Darüber können auch die wenigen Sitze für BMWE, BMUB und Länder im Kuratorium und Verwaltungsrat nicht hinwegtäuschen. Eine maßgebliche Beteiligung des Bundes und der Länder ist weder im Kuratorium noch Verwaltungsrat, geschweige denn im Beirat, gegeben. Diese Konstruktion in einer Stiftung bürgerlichen Rechts führt zu ei-nem Verlust staatlicher Steuerung und gibt ohne Not die Möglichkeiten der Steue-rung der Wertstoffströme durch Preisanreize für ökologisches Produkt- und Verpa-ckungsdesign aus der Hand. In Kombination mit der Gemeinsamen Stelle stellt dies ein klares Ungleichgewicht zu Gunsten des Handels und Entsorger dar, die sich auch noch selbst kontrollieren sollen. Weiterhin stellt sich die Frage, wieso hier eine Dop-pelstruktur festgeschrieben und noch mehr Bürokratie aufgebaut wird. Mit der Einfüh-rung einer „Zentralen Stelle“ als Kontrollinstanz sollte die Gemeinsame Stelle dualer Systeme Deutschlands, die als Clearingstellen für die Dualen Systeme dient, eigent-lich obsolet sein.

Die vorgeschlagene Ausgestaltung der Lizenz- bzw. Beteiligungsentgelte stellen keinen Anreiz für weniger Ressourcen- und Wertstoffverbrauch dar. Im Wettbewerb können die Dualen Systeme die Lizenzentgeltbemessung aber gar nicht ökologischer ausrichten. Hierfür sind klare Vorgaben nötig. Allerdings fehlen deutliche Vorgaben hinsichtlich der Entgeltbemessung entsprechend des Ressourceneinsatzes und Wie-derverwertungsqualität völlig. Es ist eine echte Ressourcenabgabe nötig, um die bis-herige Verschwendung von Wertstoffen zu beenden. Die Ressourcenabgabe stellt die Finanzierung der Kosten der Erfassung, Sortierung und Verwertung sicher und belohnt zugleich recyclingfreundliches Design, sparsamen Rohstoffeinsatz und die Weiternutzung von Wertstoffen, um sie im Stoffkreislauf zu erhalten.

Weiterhin wird die Chance vertan die Mehrwegquote zu stärken und entsprechen-den Forderungen der Umweltverbände ignoriert. Im Gegenteil: Die Vorgabe eines Mehrweganteils bei Getränken von 80 Prozent ist anscheinend Geschichte. Die Aus-nahmen von Einwegpfand werden nicht abgebaut und bleiben für Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin nicht nachvollziehbar. Die ökologisch unbestritten sinnvol-len Mehrwegquoten, die seit Jahren vom Getränkehandel verfehlt werden, sollen mit diesem neuen Vorstoß offenbar stillschweigend beerdigt werden anstatt endlich die sachlich nicht zu begründenden Ausnahmeregelungen für diverse Getränke zu be-seitigen.

Das Fazit bleibt, dass dieser neue Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz ziemlich mutlos ist und nichts gegen die weiter wachsenden Müllberge unternimmt. Die

Sammlung wird auf Verpackungen reduziert, das ist nichts Neues. Der Entwurf liefert keine Lösung zur Vermeidung von Abfällen im Sinn des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen sogar noch weniger Transparenz. So wer-den die Verpackungsmüll-Berge ungehindert weiter wachsen. Die Regierung stellt sich nicht ihrer Verantwortung für mehr Ressourceneffizienz, dies haben bereits die fehlenden Instrumente im Ressourcenschutzprogramm ProgRess II gezeigt. Wirk-same Vorgaben für den ökologischen Umgang werden nicht gemacht. Das Ministe-rium delegiert weiterhin alle Entscheidungen an die Wirtschaft, anstatt selber für mehr Umweltschutz zu sorgen.

Wenn sich die Koalitionsfraktionen und Bundesministerin Hendricks hier nicht noch sehr bewegen und das Angebot eines „Runden Tisches Wertstoffgesetz“ der Länder aufgreifen, droht entgegen der Versprechungen von Ministerin Hendricks aus 2014 auf Jahre weiterer Stillstand, bestenfalls eine Verpackungsverordnung 2.0 als pseudo Wertstoffgesetz.

Mülltrennung muss sich aber endlich wieder lohnen und aus einer Hand organisiert werden. Hierfür steht der Grüne Vorschlag. Dieser gibt die Sammlung aller Tonnen in den Haushalten an die Kommunen. So kommt die Verantwortung für den Hausmüll wieder in eine Hand. Die Abfallwirtschaft kann so besser und transparenter organi-siert werden. Weniger Gerichtsverfahren, und weniger Betrug, mehr Ressourcen-schutz, weniger Transaktionskosten für aufwendige Abstimmungsverfahren zwischen staatlichen und privaten Systemen, die letztlich die Verbraucherinnen und Verbrau-cher zahlen müssen. Darum muss es jetzt gehen.

Hintergrund

Schlagwörter: Daseinsvorsorge , Wertstoffe