14. April 2016
[caption id="attachment_247" align="alignnone" width="300"] © Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel/ photothek
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Das Anliegen des Bundestagspräsidenten, die Größe des Bundestags zu begrenzen, ist berechtigt. Das wissen wir bereits seit der letzten Wahlrechtsreform. Sein Vorschlag setzt jedoch den Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel zählt, nicht um. Er nützt einseitig der Union.
Das Wahlergebnis, das die Bürgerinnen und Bürger durch ihre Zweitstimme zum Ausdruck bringen, muss sich in der Zusammensetzung des Bundestages wiederspiegeln.
Dieser demokratische Grundsatz muss Ausgangspunkt jeder Überlegung zur Wahlrechtsreform sein.
Eine parteiische und übereilte Änderung des Wahlrechts oder gar der Verfassung ist mit uns nicht zu machen. Wir Grüne haben bereits in der letzten Legislatur einen Vorschlag vorgelegt, wie unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes eine Begrenzung der Zahl der Abgeordneten erreicht werden kann. Dieser wurde von der Union blockiert.