20. Oktober 2016
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat reden wir heute über einen Gesetzentwurf, bei dem es lange gedauert hat, bis er das Parlament erreichte, und der schon lange Zeit überfällig war; denn er bringt Entlastungen für die Kommunen und die Länder bei der Integration und unterstützt sie bei der Aufgabe der Eingliederung. Gerade die Kommunen leisten sehr wichtige Aufgaben dabei und sind eigentlich die Stütze des Ganzen. Denn ohne die Kommunen wären wir bei der Integration und der Aufnahme von Menschen, die auf der Flucht waren, nicht da, wo wir heute sind. Das wissen wir alle.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist gut so, dass durch die Einbringung des Gesetzentwurfs klar wird, dass der Bund sich aus der Verantwortung, endlich die Kosten der Integration wenigstens ansatzweise zu übernehmen, nicht länger wegdrückt. Dazu haben die Länder und die kommunalen Spitzenverbände Sie, meine Damen und Herren von der Großen Koalition, wirklich drängen müssen.
(Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
– Das ist so, meine Damen und Herren.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wie viel Druck hat es vonseiten der Länder und der Kommunen gebraucht und wie oft mussten sie immer wieder betonen: „Wir nehmen die Menschen auf, die auf der Flucht vor der Not aus den Kriegs- und Krisenregionen zu uns kommen, und wir brauchen dabei auch die Unterstützung des Bundes. Der Bund muss anerkennen, dass es eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, Integration zu finanzieren, und muss deshalb auch einen finanziellen Beitrag leisten“? Es ist gut, dass heute endlich klar ist, dass auch in den Jahren 2016 bis 2018 die Kommunen um 2,6 Milliarden Euro bei den Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge entlastet werden und dass eine Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro jährlich an die Länder fließt. Das ist notwendig im Hinblick auf die Aufgaben, die Kommunen und Länder vor Ort zu bewältigen haben, wenn es um die Integrationsleistung geht.
Die folgende Frage wird aber nicht beantwortet und bleibt offen: Warum gibt es statt der Festlegung auf jährliche Zahlungen für einen bestimmten Zeitraum keine strukturelle Entlastung im Bereich der Integration? Dass eine solche strukturelle Entlastung wichtig ist, ist von uns, den Kommunen und den Ländern immer wieder betont worden. Aus der Integration und aus den Fluchtbewegungen resultieren Aufgaben vor Ort, die nicht planbar sind. Wenn es wieder so lange dauert, bis der Bund Bereitschaft zeigt, hier etwas zu tun, dann ist das mangelhaft. Man könnte durch eine klar vereinbarte strukturelle Unterstützung viel besser ein Signal setzen als durch einmaliges Entgegenkommen bzw. durch Vereinbarungen, wie sie nun getroffen wurden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist wichtig für die weiteren Debatten, die wir führen werden. Das heißt nicht, dass wir nicht anerkennen, dass es hier einen Einstieg bei der Beteiligung an den Integrationskosten vonseiten des Bundes gibt. Das ist richtig, notwendig und überfällig.
Frau Kollegin Gottschalck, Sie haben gerade gesagt: Versprochen und gehalten. – Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, wo das nicht der Fall ist. Sie haben im Koalitionsvertrag zugesagt, dass 5 Milliarden Euro an die Kommunen gehen. Wenn man sich den Gesetzentwurf genau anschaut, dann stellt man fest, dass dem nicht so ist. 4 Milliarden Euro gehen an die Kommunen, und 1 Milliarde Euro geht an die Länder. Das heißt, aus dem „Versprochen und gehalten“ ist nichts geworden. Die 5 Milliarden Euro gehen schließlich nicht in Gänze an die Kommunen.
Sie haben darüber hinaus versprochen, dass 5 Milliarden Euro als Entlastung bei der Eingliederungshilfe an die Kommunen gehen. Davon redet in diesem Haus niemand mehr. Beim Bundesteilhabegesetz wird nun ganz anders argumentiert. Wir müssen erst einmal sehen, wie hier die Finanzierung laufen soll. All diejenigen, die sich in dieser Hinsicht Hoffnungen gemacht haben, werden enttäuscht, weil nun klar ist, dass es dafür keine Mittel mehr geben wird. 4 Milliarden Euro sollen nun zum einen über den Umsatzsteueranteil und zum anderen über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft an die Kommunen gehen. Dabei haben Sie ein ganz großes Problem. Selbst Herr Schäuble hat vorhin von den finanzschwachen Kommunen geredet. Aber Sie verfahren hier wieder nach dem Gießkannenprinzip. Statt 5 Milliarden Euro gehen über einen Verteilungsschlüssel nur 4 Milliarden Euro an die Kommunen, 2,4 Milliarden Euro davon über die Umsatzsteuer. Davon profitieren aber in erster Linie nicht die finanzschwachen Kommunen, wie wir alle hier im Saal wissen. Wichtig wäre doch, dass finanzschwache Kommunen Priorität bei der Unterstützung bekommen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Es darf nicht das Signal gesendet werden, dass vor allen Dingen die Kommunen, denen es gut geht, Unterstützung erhalten.
Schauen Sie sich einmal bei den Kommunen um. Diese werden Ihnen sofort sagen, was das, was Sie nun planen, bedeutet. Wenn der Verteilungsschlüssel so bleibt, wie Sie ihn vorschlagen, dann wird beispielsweise Düsseldorf mehr Geld bekommen als Solingen oder Mönchengladbach, obwohl es sich bei Letzteren um finanzschwache Kommunen handelt. Ich könnte ähnliche Vergleiche zu Pirmasens, Duisburg und vielen anderen Städten ziehen. Was Sie machen, ist nicht richtig.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Sie dürfen nicht nach dem Gießkannenprinzip verfahren. Der Ansatzpunkt muss vielmehr sein, die finanzschwachen Kommunen durch den Bund zu entlasten.
Ich hoffe, dass wir in den anstehenden Beratungen den Gesetzentwurf noch entsprechend ändern werden. Sie sollten zugunsten der finanzschwachen Kommunen umdenken. Das Gleiche gilt auch für die Länder. Ich weiß nicht, warum diese hier Druck gemacht und dafür gesorgt haben, dass dieser Schlüssel zustande kommt, und sich gleichzeitig 1 Milliarde Euro nur für sich genommen haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)