25. November 2016
Im Juni 2012 einigten sich Bund und Länder im Rahmen der Verhandlungen zum Europäischen Fiskalpakt auf die Kostenbeteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe. Im Koalitionsvertrag von 2013 vereinbarte Union und SPD, wie dieser Kompromiss umgesetzt werden soll. Unter den „Prioritären Maßnahmen“ hält der Koalitionsvertrag fest:„Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes jährlich im Umfang von fünf Milliarden Euro von der Eingliederungshilfe entlastet werden.“
Nach langem Warten liegt jetzt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der u.a. auch dieses Versprechen umsetzen möchte. Leider weicht der Entwurf von dieser Vereinbarung ab. Die Kommunen sollen nur vier Milliarden Euro erhalten. Für die Bundesländer sind eine Milliarde Euro vorgesehen.
Außerdem hat sich Union und SPD entschieden die finanzielle Situation in der kommunalen Familie zu ignorieren. Anstatt die Chance zu nutzen und struktur- und finanzschwache Kommunen stärker zu unterstützen, setzen auf das Prinzip „Gießkanne“. Der Großteil der vier Milliarden Euro soll über den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer an die Kommunen weitergegeben werden. Davon profitieren insbesondere Finanzstarke. Die strukturschwachen Städte, Kreise und Gemeinden hätten viel mehr von einer höheren Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft. Leider sollen nur knapp ein Drittel der Bundesmittel über die Kosten der Unterkunft verteilt werden. Im Ergebnis würden Frankfurt am Main um ca. 127 Euro und Düsseldorf um ca. 102 Euro pro EinwohnerIn entlastet werden. Strukturschwache Städte wie Gelsenkirchen würden aber nur ca. 75 Euro und Herne gar nur ca. 62 Euro pro EinwohnerIn erhalten.
Diese Verteilung der Entlastung ist falsch und muss dringend korrigiert werden. Insbesondere die finanzschwachen Kommunen sind auf Unterstützung angewiesen.
Für uns ist deshalb ganz klar: wir wollen den Verteilungsschlüssel kippen und das gesamte versprochene Geld an die Kommunen weitergeben. Die kommunale Familie muss erstens direkt fünf Milliarden Euro des Bundes erhalten. Zweitens sollen die fünf Milliarden Euro vollständig über die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft an die Kommunen fließen, um insbesondere finanzschwache Kommunen stärker zu unterstützen.