30. Juli 2018
Zu Schäubles Plan, bis Jahresende Eckpunkte für eine Wahlrechtsreform vorzulegen, erklärt Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin:
„Es ist gut, dass sich die Fraktionen in dieser Wahlperiode frühzeitig über die Reform des Wahlrechts beraten. In der letzten Legislaturperiode hatten Union und SPD das Thema lange ausgesessen. Der Vorschlag des damaligen Bundestagspräsidenten Lammert kurz vor der Bundestagswahl 2017 hätte das letzte Wahlergebnis bei der Sitzverteilung im Parlament erheblich verzerrt. Deshalb wurde er von uns abgelehnt. Ausgangspunkt aller Überlegungen zur Reform des Wahlrechts ist das personalisierte Verhältniswahlrecht. Die Sitzverteilung im Bundestag muss das Ergebnis der Zweitstimmen eindeutig widerspiegeln. Klar ist für uns, dass jede Stimme gleich viel wert sein muss."