5. Juli 2018
Es ist ein ungewöhnlicher Schritt, denn in der Opposition gibt es keine Koalition, aber an dieser Stelle eint FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen, dass wir ein ganz großes Interesse daran haben, dass die demokratischen Parteien selbstverständlich elementarer Bestandteil unserer Demokratie, unseres lebendigen Parlamentarismus sind. Sie müssen gut ausgestattet sein, um ihrem Auftrag, ihren Aufgaben nachzukommen. Aber es gibt eine besondere Begründungs- und Darlegungspflicht dafür, wenn man den Rahmen der Parteienfinanzierung verändert. Und genau das hat die große Koalition mit ihrem dreisten Verfahren nicht gemacht: Wir hatten ungefähr 12 Tage Beratungszeit von der Einbringung bis zur Verabschiedung des Gesetzes, wir mussten innerhalb von vier Tagen Sachverständige benennen. Von den Sachverständigen haben wir sehr kritische Rückmeldungen zu diesem Gesetzentwurf bekommen, dennoch hat die Koalition aus Union und SPD sich entschieden, dieses Verfahren durchzuziehen.
Es gibt aus unserer Sicht erhebliche Mängel am jetzt beschlossenen Gesetz. Denn das Bundesverfassungsgericht hat uns in seinen letzten Entscheidungen eine sehr konkrete Begründungs- und Darlegungspflicht auferlegt, wenn die Obergrenze verändert werden soll.
Jetzt wird die Obergrenze um 25 Millionen Euro erhöht. Auf unsere Rückfragen, warum 25 Millionen Euro, warum nicht 30 oder 17, war die Koalition nicht in der Lage uns darzulegen, wie man diese Summe errechnet hat. Im Begründungsteil des Gesetzes gibt es lediglich ein paar Stichworte - Digitalisierung, Mitgliederentscheide oder die Frage von sozialen Kommunikationsmitteln und -medien.
Wir glauben, dass hier dem Anspruch, den das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt hat, nicht nachgekommen wird. Gerade weil uns die Arbeit der Parteien so bedeutend ist und als elementarer Bestandteil unserer Demokratie gesehen wird, dürfen wir dieses Gesetz so nicht akzeptieren und wählen diesen Rechtsweg jetzt gemeinsam.