18. November 2020
"Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie. Um die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen, unsere Gesundheit und unser Gesundheitssystem zu schützen, brauchen wir fundierte und verhältnismäßige Maßnahmen unter Beteiligung unseres Parlaments. Denn die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung greifen teilweise tief in unsere Grundrechte ein. Zu Recht legen die Gerichte deshalb ganz besonders hohe Maßstäbe an die Pandemiemaßnahmen und ihre Begründung.
In Verhandlungen mit der Koalition aus SPD und Union haben wir erfolgreich durchgesetzt, dass wir als Parlament zukünftig den Rahmen für die Infektionsschutzmaßnahmen der Regierung setzen. Die Befugnisse der Regierung werden eingegrenzt. Der Gesetzgeber macht Schranken klarer. Maßnahmen werden im Grundsatz auf vier Wochen befristet. Es gibt eine klare Begründungsfrist. Zudem sind sie an die Feststellung der nationalen Pandemielage durch das Parlament geknüpft und damit insgesamt befristet.
Es bleiben für mich noch Kritikpunkte. Wir müssen die Interessen und Belange der Kinder besser schützen und berücksichtigen. Und es braucht weitere parlamentarische Beratungen zur Einrichtung eines interdisziplinären Pandemierates, der sich mit Kriterien zur Messung des Infektionsgeschehens beschäftigt. Wir brauchen einen klareren Zusammenhang zwischen Infektionsgeschehen und möglichen Maßnahmen. Dafür setzen wir uns weiterhin im Bundestag ein.
Demokratische Institutionen und Abstimmungsprozesse sind die Stärke unserer Demokratie, keine Schwäche. Die Beratungen und die Verhandlungen im Bundestag verliefen zügig. Unser Parlament hat bewiesen, dass es in der Krise handlungsfähig ist. Daher sind Angriffe, es würde eine "Diktatur durch Ermächtigungsgesetze" erschaffen, geschichtsvergessen und absurd. Demokratinnen und Demokraten müssen dieser Relativierung und Banalisierung der Verbrechen der Nazidiktatur entschieden entgegentreten."