Warum ich dem Bevölkerungsschutzgesetz zustimmen werde

18. November 2020

Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle der COVID 19-Pandemie. Um diese zu brechen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems abzuwenden, brauchen wir evidenzbasierte, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen. Zur Eindämmung der Pandemie haben Bund und Länder Maßnahmen ergriffen, die teilweise tief in die Grundrechte von uns allen eingreifen. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes definieren wir als Parlament den Zweck, an dem solche Maßnahmen vor den Gerichten gemessen werden müssen.

In dieser Krise bewährt sich unser Rechtsstaat. Demokratische Institutionen und Abstimmungsprozesse sind seine Stärke, keine Schwäche. Infektionsschutzmaßnahmen brauchen die Beteiligung des Bundestages und ein solides rechtliches Fundament. Dies konnten wir erfolgreich gegenüber der Koalition in den Verhandlungen zum Infektionsschutzgesetz im Bundestag durchsetzen.

 

Worum geht es?

 

Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz, das das Infektionsschutzgesetz reformiert, wird die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert.  Die Befugnisse der Regierung werden eingegrenzt. Maßnahmen werden im Grundsatz auf vier Wochen befristet. Zudem sind sie an die Feststellung der nationalen Pandemielage durch das Parlament geknüpft und damit insgesamt befristet.

Mit dem Gesetz gibt es jetzt Leitplanken, unter welchen Bedingungen in Grundrechte zur Sicherung der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens eingegriffen werden darf und wie lange. Der Gesetzgeber macht Schranken klarer und fordert Begründungspflichten. Das Parlament schafft damit den Rahmen, innerhalb dessen Bundesregierung und Landesregierungen agieren können. Damit sind unsere Grundrechte besser geschützt. Zugleich ist mit diesem Gesetz weiterhin zügiges Reagieren auf das Infektionsgeschehen möglich.

Am ursprünglichen Entwurf der Koalition hatten auch wir Grüne viele Kritikpunkte und haben diese öffentlich diskutiert und einen eigenen Antrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht. In der öffentlichen Sachverständigenanhörung wurde unsere Kritik von vielen Sachverständigen unterstützt.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir gegenüber Union und SPD wichtige Reparaturen durchsetzen. Auch wenn noch viel Nachbesserungsbedarf bleibt, sind diese Verbesserungen wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Deshalb werde ich dem Bevölkerungsschutzgesetz zustimmen.

 

Was wurde mit dem Gesetz und unseren Verhandlungen erreicht?

 

  • Die epidemische Lage von nationaler Tragweite wird gesetzlich definiert. Während ihrer Dauer muss die Bundesregierung dem Bundestag nun regelmäßig berichten.
  • Die Rechtsverordnungen der Länder müssen begründet werden und gelten grundsätzlich nur für 4 Wochen.
  • Der Zweck der Corona-Maßnahmen wird konkretisiert: Sie müssen dem Schutz von Leben und Gesundheit dienen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens – erhalten.
  • Generelle Ausgangsbeschränkungen können nicht verhängt werden, sondern nur der Ausgang zu bestimmten Zeiten oder Zwecken beschränkt werden, wenn die pandemische Lage das erfordert.
  • Beschränkungen und Untersagungen von Kulturveranstaltungen werden nicht mehr einfach nur neben Freizeitveranstaltungen aufgezählt. Damit wird dem besonderen verfassungsrechtlichen Rang von Kunst und Kultur Rechnung getragen.
  • Besuchsbeschränkungen in Alten-/ Pflegeheimen, Geburtshilfestationen oder Krankenhäusern für enge Familienangehörige dürfen nicht zur Isolation der Menschen führen. Ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss gewährleistet bleiben.
  • Die Untersagung von Versammlungen und Zusammenkünften, die unter dem Schutz der Religionsfreiheit stehen, ist nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig.
  • Daten, die zur Kontaktnachverfolgung erhoben wurden, dürfen nur noch für diesen Zweck genutzt und nicht mehr weitergegeben werden.
  • Wenn Bundesländer wegen lokal fortdauernden Infektionsgeschehen über die epidemische Lage von nationaler Tragweite hinaus Maßnahmen aus § 28a IfSG-E ergreifen, muss das durch das Landesparlament beschlossen werden.
  • Für Reha-Einrichtungen wird steuerfinanziert ein finanzieller Ausgleich gezahlt, wenn sie infolge der Pandemie weniger Behandlungen vornehmen können.

 

Dennoch kann dieses Gesetz nur ein erster Schritt sein.

 

Viele Fragen sind noch offen und müssen im Weiteren konkretisiert werden. Für diese Punkte haben wir uns im Bundestag mit einem Änderungsantrag eingesetzt.

  • Im Gesetz ist der Zusammenhang zwischen Infektionsgeschehen und möglichen Maßnahmen nicht klar genug hergestellt. Besser wäre es, Risikostufen zu definieren und die Maßnahmen diesen zuzuordnen. Denn damit könnten sich Bevölkerung und Unternehmen möglichst langfristig darauf einstellen, welche Maßnahmen bei welcher Inzidenz erlassen werden. Bislang wird zwischen „unterstützenden“, „breit angelegten“ und „umfassenden“ Maßnahmen unterschieden, die an den jeweiligen Inzidenzwerten anknüpfen.
  • Wir sprechen uns seit langem für die Einrichtung eines interdisziplinär besetzten wissenschaftlichen Pandemierates aus, der mit Empfehlungen eine Strategie für die kommenden Monate und entwickeln hilft. Die Chance, ein solches Gremium nun einzurichten und gesetzlich zu implementieren, hat die Koalition bei diesem Gesetz leider nicht genutzt.
  • Außerdem müssen in Zukunft die Belange von Kindern stärker berücksichtigt werden. Ihnen soll auch in Hotspots mit vielen Infizierten ein Mindestmaßes von Kontakten mit anderen Kindern ermöglich und auch eine Betreuung in Kita oder Schule garantiert werden, auch wenn diese geschlossen werden müssen.
  • Aus unserer Sicht muss ein Mindestmaß an sozialen Kontakten auch außerhalb von Heimen und Krankenhäusern geschützt sein - Menschen dürfen nicht  vollständig isoliert werden - und bei Kontakt- und Reisebeschränkungen der Schutz von Ehe, Partnerschaft und Familie beachtet werden.
  • Zudem fordern wir für die Finanzierung von Corona-Tests, ähnlich wie jetzt bei den Schutzimpfungen, die privaten Krankenkassen mit einzubeziehen, statt die kompletten Lasten weiterhin allein der gesetzlichen Krankenversicherung zu übertragen.

 

Schlagwörter: Bundestag , Demokratie , Corona