Wahlrechtsreform von Union und SPD: Unfähigkeit schlägt in Verfassungswidrigkeit um

1. Februar 2021

Die Wahlrechtsreform von Union und SPD hat gravierende Mängel. Hier schlägt Unfähigkeit in Verfassungswidrigkeit um. Die Regelungen im Gesetz sind handwerklich schlecht, bieten keine Rechtsklarheit, verletzen Wahlrechtsgrundsätze und verfehlen das Ziel, den Bundestag effektiv zu verkleinern. Deshalb sind unser gemeinsamer Antrag auf Normenkontrolle und eine einstweilige Anordnung unausweichlich. Das von Union und SPD beschlossene Gesetz führt dazu, dass das Wahlergebnis nicht in der Sitzverteilung des Bundestages umgesetzt wird. Wir können nicht in Kauf nehmen, dass ein verfassungswidriges Wahlrecht ohne maßgebliche Wirkung das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Wahlen und demokratischen Institutionen beschädigt.

Zusammen mit Linken und FDP haben wir einen Vorschlag für eine verfassungsgemäße, faire und gerechte Wahlrechtsreform gemacht. CDU/CSU und SPD haben unser Angebot jedoch ausgeschlagen und sich im Alleingang für ein grottenschlechtes Gesetz entschieden.

Die Koalition hat im Herbst 2020 mit ihren Stimmen die Wahlrechtsreform im Bundestag beschlossen. Dabei konnten sie sich auf lediglich zwei Maßnahmen für die Bundestagwahl 2021 einigen, um das weitere Anwachsen der Mandate zu verhindern: Das Verrechnen von Direktmandaten mit Listenmandaten (also eine Änderung des sogenannten Sitzkontingentverfahrens) und das Nichtausgleichen von maximal drei Überhangmandaten. Die Wirksamkeit dieser beiden Maßnahmen ist minimal und wir sind der Auffassung, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist.

Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht

Gemeinsam mit den Abgeordneten der Fraktionen von FDP und Die Linke haben die Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion gemeinsam einen Antrag auf Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Grund dafür sind die tiefgreifenden Mängel in der Wahlrechtsreform.

Denn die Union hat zu ihrem eigenen Vorteil ausgehandelt, dass bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden. Das aber bedeutet, dass das Zweitstimmenergebnis in Zukunft verzerrt im Bundestag widergegeben wird. Damit wird gegen die Wahlrechts- und die Chancengleichheit verstoßen, das ist im Wahlrecht nicht zu dulden. Zudem sind die Regelungen vollständig unverständlich und lassen unterschiedliche Rechenwege zu, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Besonders im Wahlrecht werden hohe Ansprüche an die Rechtsklarheit gesetzt. Auf dieser Basis können jedoch demokratische Wahlen im Lichte des Grundgesetzes nicht durchgeführt werden.

Zudem beantragen wir eine einstweilige Anordnung, damit das aus unserer Sicht nach verfassungswidrige Wahlrecht bei der kommenden Bundestagswahl nicht zur Anwendung kommt. Denn der Bundestag wird durch das von CDU und SPD beschlossene Wahlrecht kaum verkleinert und die verfassungsrechtlichen Bedenken sind gewichtig.

 

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