1. Oktober 2018
Die Abgeordneten der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke klagen gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Erhöhung der Parteienfinanzierung. Es ist nach der Normenkontrollklage gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz bereits das zweite Gesetz in diesem Jahr, gegen das die Abgeordneten der drei Fraktionen gemeinsam in Karlsruhe klagen. Schlechte Gesetzgebung der Koalition gibt uns den Anlass dafür.
Wir haben erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Änderung des Parteiengesetzes, bei der Union und SPD die Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung von 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro erhöht haben. Die für diesen Fall vom Bundesverfassungsgericht auferlegte hohe Begründungs- und Darlegungspflicht erfüllt das Gesetz in keiner Weise. Die inhaltlichen Gründe für eine Erhöhung der Parteienfinanzierung sind nicht stichhaltig. Darüber hinaus brechen Union und SPD mit dem gewählten Verfahren jede bisher übliche Vorgehensweise in dieser Frage. Die Devise der Koalition lautet: Augen zu und so schnell wie möglich durch den Bundestag. Gerade weil die Arbeit der Parteien so bedeutend ist und demokratische Parteien eine wichtige Funktion in unserer Demokratie haben, dürfen wir dieses Gesetz so nicht akzeptieren. Deshalb gehen wir gemeinsam in die Normenkontrollklage (die Klageschrift finden Sie hier).
Demokratische Parteien sind ein elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Sie wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Dafür müssen sie – wie andere demokratische Institutionen auch - gut ausgestattet sein. Die staatliche Teilfinanzierung der Parteien dient dem Zweck, Parteien von Spenden unabhängiger sein zu lassen. Bei Änderungen des Parteiengesetzes ist es wichtig, gemeinsam mit allen demokratischen Parteien sorgfältig, bedacht und möglichst im Konsens Änderungsbedarf zu erörtern. Das war jedoch bei der letzten Änderung des Parteiengesetzes ganz offenkundig von Union und SPD nicht beabsichtigt. In großer Eile hat die Koalition den Gesetzentwurf mit heißer Nadel gestrickt und anschließend im Hau-ruck-Verfahren durch den Bundestag gebracht. Weitere notwendige Änderungen, wie etwa klare gesetzliche Regelungen zum Sponsoring und klarere Veröffentlichungspflichten, wurden gar nicht erst erörtert.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Parlament eine sehr konkrete Begründungs- und Darlegungspflicht auferlegt, wenn eine Erhöhung der Obergrenze der Parteienfinanzierung beschlossen wird. So sagt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1992 „gewönne der Bürger den Eindruck, die Parteien ‚bedienten‘ sich aus der Staatskasse, so führte dies notwendig zu einer Verminderung ihres Ansehens und würde letztlich ihre Fähigkeit beeinträchtigen, die ihnen von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen“.
Union und SPD haben nun in ihrem Gesetz die absolute Obergrenze der Parteienfinanzierung von 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro erhöht. Eine Erhöhung der Grenze um 25 Millionen Euro braucht eine klare und schlüssige inhaltliche Begründung. Doch die Begründung von Union und SPD fällt kläglich aus. Auf unsere Fragen bei der Anhörung im Bundestag, wie der Betrag von 25 Millionen Euro zustande kommt, konnten uns Union und SPD keine konkrete Antwort geben. Im Begründungsteil des Gesetzes gibt es lediglich ein paar Stichworte für die Kostensteigerung: Digitalisierung, Mitgliederentscheide oder die Frage von sozialen Kommunikationsmitteln und –medien.
Mit ihrer Begründung kommt die Koalition den verfassungsrechtlichen Begründungs- und Darlegungspflichten in keiner Weise nach. Eine Beratungszeit von lediglich 12 Tagen von der Einbringung des Gesetzentwurfs bis zur Verabschiedung des Gesetzes ist zudem viel zu knapp. Aus unserer Sicht widerspricht dieses Verfahren den verfassungsrechtlichen Anforderungen in vielfacher Hinsicht und Union und SPD schaden damit dem Ansehen aller Parteien.
Das können wir so nicht durchgehen lassen. Deshalb klagen nun die Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der LINKEN gemeinsam.