Statement: Menschen mit Behinderungen dürfen an Europawahl teilnehmen!

15. April 2019

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Eilantrag von Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linksfraktion die Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen mit Behinderungen aufzuheben, so dass sie bereits an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen können, erklärt Britta Haßelmann, Bielefelder Bundestagsabgeordnete und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

"Heute ist ein guter Tag für die Demokratie! Es ist ein guter Tag für die betroffenen Menschen. Rund  85.000 Menschen mit Behinderungen in Betreuung dürfen auf Antrag an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen. Sie sind wahlberechtigt. Das Bundesverfassungsgericht hat auf den gemeinsamen Eilantrag von Grünen, FDP und Linksfraktion hin entschieden, die Wahlrechtausschüsse für die betroffenen Menschen aufzuheben."