13. August 2021
„Das Bundesverfassungsgericht hat in einer verständlicherweise schwierigen Abwägung unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Frage, ob das von der Koalition beschlossene Wahlrechtgesetz verfassungswidrig ist, bleibt dem Hauptsacheverfahren überlassen und ist damit juristisch nicht vom Tisch. Das Gericht hat klar gemacht, dass unsere verfassungsrechtlichen Bedenken Gewicht haben und einer Klärung bedürfen.
Unabhängig von der juristischen Entscheidung bleibt eine weitere zentrale Kritik bestehen:
CDU, CSU und SPD sind bereits in ihrem Versuch einer wirksamen Wahlrechtsreform kläglich gescheitert. Denn das eigentliche Ziel, die Größe des Bundestages effektiv und dauerhaft zu begrenzen, wird mit diesem Gesetz klar verfehlt. CDU, CSU und SPD haben sich jahrelang geweigert, die notwendige Reform anzupacken und sich dann nicht getraut, wirklich effektive Maßnahmen für die jetzt anstehende Bundestagswahl zu ergreifen. Wahlrechtsexpert*innen befürchten, dass der Bundestag mit dem Wahlergebnis im September erheblich wachsen wird. Damit bleibt dieses Gesetz ein großer Bluff.“